Ganz egal, wie du sparst: auf deine Guthabenzinsen fallen grundsätzlich Steuern an. Das gilt auch für deinen Bausparvertrag. Es sei denn, du liegst unter der gesetzlich festgelegten Freigrenze. Wir erklären dir, wie du Abgeltungsteuern reduzieren oder unter Umständen ganz umgehen kannst. Für einen Riester-Bausparvertrag fällt übrigens keine Abgeltungsteuer an.
Auch als Bausparer und Bausparerin musst du seit dem 1. Januar 2009 eine sogenannte Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent entrichten, welche die Bausparkasse einbehält und ans Finanzamt weiterleitet. Steuerfrei dagegen ist der Riester-Bausparvertrag.
Du kannst diese Abgeltungsteuer aber reduzieren oder vollständig umgehen. Dafür stellst du deiner Bausparkasse einen Freistellungsauftrag und kannst in der Folge den sogenannten Freibetrag – auch Sparer-Pauschbetrag genannt – nutzen, der sich auch auf verschiedene Kreditinstitute, bei denen du Geld ansparst, aufteilen lässt.
Ab 2023 beläuft sich der Freibetrag für Ledige auf 1.000 Euro, für Verheiratete oder Verpartnerte auf 2.000 Euro. Ein Tipp für Bausparerinnen und Bausparer: Wenn du bei der LBS oder einer anderen Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt, zählt das Freistellungsformular zu den Unterlagen, die du dort erhältst. Damit er nicht in Vergessenheit gerät, spricht dich dein Berater oder deine Beraterin auch meist darauf an.
Als Bausparerin oder Bausparer erhältst du Guthabenzinsen auf dein angespartes Bausparguthaben. Diese werden am Jahresende deinem Vertrag gutgeschrieben. Für diesen Gewinn, den du gemacht hast, fällt eine Abgeltungsteuer an. Du kannst aber den sogenannten Sparer-Pauschbetrag nutzen. Voraussetzung ist: Deine du hast deiner Bausparkasse zuvor einen Freistellungsauftrag erteilt. Dann führt die Bausparkassen diese Steuer nicht automatisch an das Finanzamt ab. Falls du planst, einen LBS-Bausparvertrag abzuschließen: Bei der Antragstellung erhältst du das entsprechende Formular für einen solchen Freistellungsauftrag.
Wenn du bei deiner Bausparkasse einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen hast, ist dieser steuerfrei. Bei allen anderen Bausparverträgen gilt: Für deine Guthabenzinsen, musst du Abgeltungsteuer zahlen. Grundsätzlich beträgt die Abgeltungsteuer 25 Prozent deiner Kapitalerträge, wobei noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag hinzukommen sowie 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer, sofern du Mitglied einer Kirche bist. Theoretisch kannst du also mit einer Besteuerung von 26,4 bis 28 Prozent rechnen. Der entsprechende Betrag wird – so will es der Gesetzgeber – von den Landesbausparkassen, Sparkassen und Banken einbehalten und direkt ans Finanzamt weitergeleitet. Meist zahlst Du als Bausparerin und Bausparer aber nur eine sehr geringe, oft gar keine Abgeltungsteuer für dein Bausparguthaben. Hintergrund ist, dass der Freibetrag mit 1000 Euro für Singles und 2000 für Verheiratete und Verpartnerte sehr hoch ist.
Die gute Nachricht: Es gibt drei Möglichkeiten für dich, die Abgeltungsteuer gering zu halten oder sogar vollständig zu umgehen:
Wichtig zu wissen: Ab 1. Januar 2023 hat sich der Sparer-Pauschbetrag erhöht – und zwar für Ledige von 801 auf 1.000 Euro und für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften von 1.602 auf 2.000 Euro. Eheleute müssen gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen.