Glas mit ausgeschütteten Eurocent Münzen auf einem Tisch

Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Diese Fakten solltest du kennen

Beim Abschluss deines Bausparvertrages fällt in der Regel eine einmalige Abschlussgebühr an. Sie ist abhängig von der Höhe deiner gewählten Bausparsumme. Wie berechnet sich die Gebühr und in welchem Fall kannst du sie steuerlich absetzen?


Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Bausparkassen erheben für den Abschluss eines Bausparvertrages eine Gebühr.

  • Die Höhe hängt von deiner Bausparsumme ab – und beträgt meist zwischen 1,0 und 1,6 Prozent.

  • Eine Rückerstattung der Gebühr ist in der Regel nicht möglich.

  • Erhöht sich die Bausparsumme nachträglich, steigt auch die Höhe deiner Abschlussgebühr.


 

Direkt bezahlen – oder von erster Sparrate abziehen lassen

Du hast dich fürs Bausparen entschieden und dein Bausparvertrag ist unterschrieben. Jetzt wird einmalig die Zahlung einer sogenannten Abschlussgebühr fällig. Du zahlst sie an deine Bausparkasse für die Beratungs- und Verwaltungskosten, die mit deinem Bausparvertrag zusammenhängen. Mit der Überweisung gilt der Vertrag als eingelöst. Du kannst die gesamte Summe in einem Stück bezahlen. Eine weitere Option: Du lässt den Betrag von deiner ersten monatlichen Rate abziehen.

BGH-Urteile zu Abschlussgebühr

Abschlussgebühren für Bausparverträge sind zulässig, da sie auch der Gemeinschaft der Bausparer zugutekommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2010.

So berechnest du die Höhe deiner Gebühr

Im Vertrag mit deiner Bausparkasse ist festgelegt, wie hoch deine Abschlussgebühr ist. Üblich sind 1,0 bis 1,6 Prozent deiner gesamten Bausparsumme. Doch was heißt das?

Ein Beispiel: Du möchtest Bausparen und schließt einen Bausparvertrag über 100.000 Euro ab. Diese vereinbarte Bausparsumme setzt sich aus deinem angesparten Guthaben zusammen und dem Bauspardarlehen, das du später zurückzahlst. Beträgt nun die Abschlussgebühr 1,0 Prozent, zahlst du beim Vertragsabschluss ein Entgelt von 1.000 Euro – sind 1,6 Prozent vereinbart sind es 1.600 Euro.

Rückzahlung der Abschlussgebühr – geht das?

Bitte beachte: Dein gezahltes Geld kannst du in der Regel nicht zurückfordern. Das gilt auch, wenn du deinen abgeschlossenen Bausparvertrag kündigst. Einzig bei einem wirksamen Widerruf deines Bausparvertrages, besteht die Möglichkeit einer Rückforderung. Dafür musst du schnell handeln – und den Widerruf innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung des Vertrags bei deiner Bausparkasse einreichen.

Dann wird die Abschlussgebühr angepasst

Was passiert mit der vereinbarten Zahlung für den Vertragsabschluss bei einer nachträglichen Erhöhung der Bausparsumme? Die Gebühr steigt ebenfalls, da sie prozentual von deinem Gesamtbetrag abhängt.

Ein Beispiel: Du hast mit deiner Bausparkasse – beispielsweise der LBS – eine bestimmte Bausparsumme vereinbart – und die Gebühr für den Vertragsabschluss gezahlt. Erhöht sich deine Gesamtsumme später, zahlst du den noch fehlenden Betrag entsprechend nach.

Wichtig

 Verringerst du die Bausparsumme, beispielsweise während der Ansparphase, kannst du den zu viel gezahlten Teil deiner Gebühren allerdings nicht zurückfordern.

Abschlussgebühr in der Steuererklärung absetzbar?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Abschlussgebühr deines Bausparvertrages von der Steuer absetzen. Allerdings nur, wenn du das angesparte Geld aus deinem Bausparvertrag nutzt, um eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen, die du später vermietest. Dann kannst du die Gebühr in deiner Steuererklärung als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Wohnst du jedoch selbst in der Immobilie, fällt für dich diese staatliche Förderung weg – und damit auch der steuerliche Vorteil.

Häufige Fragen zu Abschlussgebühr und Steuererklärung

Die Abschlussgebühr ist beim Abschluss des Bausparvertrages fällig. Bausparerinnen und Bausparer zahlen sie einmalig an die Bausparkasse – und besiegeln damit ihren Vertrag. Da die Gebühr variabel ist und meist zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme liegt, lohnt es sich für Sparerinnen und Sparer, verschiedene Angebote und Tarife zu vergleichen. So sichern sie sich günstigere Konditionen und sparen Geld.
Ja. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil im Jahr 2010 entschieden, dass diese gezahlten Entgelte für Bausparverträge zulässig sind, da sie unter anderem auch der Gemeinschaft der Bausparerinnen und Bausparer zugutekomme.
Die Abschlussgebühr fällt beim Abschluss deines Bausparvertrages an. Sie wird direkt an die Bausparkasse gezahlt und deckt die Beratungs- und Verwaltungskosten der Bausparkasse im Zusammenhang mit deinem Bausparvertrag ab. Die Höhe der gezahlten Gebühr ist im Vertrag festgelegt – und beträgt üblicherweise zwischen 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Beträgt die Bausparsumme beispielsweise 100.000 Euro, musst du also bei 1,0 Prozent Abschlussgebühr 1.000 Euro bezahlen und 1.600 Euro bei 1,6 Prozent.
Grundsätzlich lässt sich die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag nicht zurückfordern. Du hast selbst dann keinen Anspruch auf Erstattung, wenn du deinen Vertrag kündigst. Der Grund: Die Gebühr erhebt deine Bausparkasse für die Kosten, die ihr für den Vertragsabschluss entstehen. Die einzige Möglichkeit für die Erstattung deines Geldes ist ein wirksamer Widerruf deines Bausparvertrages. Dafür muss dein Widerruf innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung deines Bausparvertrages bei der Bausparkasse eingehen.
Für den Abschluss eines Bausparvertrages verlangen die meisten Bausparkassen eine Gebühr von ihren Kundinnen und Kunden. Diese richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme – und beträgt üblicherweise zwischen 1,0 bis 1,6 Prozent. Bei einer Bausparsumme von 100.000 Euro sind so zwischen 1.000 Euro (1 Prozent) und 1.600 Euro (1,6 Prozent) zu bezahlen. Es ist also sinnvoll, die verschiedenen Angebote und Tarife der Bausparkassen genau zu vergleichen, um sich niedrige Zinsen und eine individuell passende monatliche Sparrate zu sichern.