Wenn die Zuteilung von deinem Vertrag ansteht, bist du deinem Traum von den eigenen vier Wänden schon einen großen Schritt nähergekommen: Die Ansparphase liegt hinter dir. Jetzt kannst du dir das zinsgünstiges Bauspardarlehen sichern, um dein Wohn-Projekt umzusetzen. Doch bevor es soweit ist, musst du als Bausparerin und Bausparer zu diesem Zeitpunkt bereits einige Voraussetzungen erfüllt haben. Was genau erklären wir dir.
Damit dein Vertrag zuteilungsreif wird, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.
Sobald dein Vertrag zuteilungsreif ist, wirst du von der Bausparkasse informiert und kannst dein Bauspardarlehen abrufen – zusammen mit deinem verzinsten Guthaben.
Alternativ zur Auszahlung der gesamten Bausparsumme kannst du auch auf das Darlehen verzichten und dir nur dein Guthaben auszahlen lassen. Den Darlehensanspruch kannst Du trotzdem bestehen lassen oder endgültig darauf verzichten.
Damit dein Vertrag zuteilungsreif wird, muss dein angespartes Guthaben je nach Tarif 40 bis 50 Prozent der zu Beginn vereinbarten Bausparsumme betragen. Eine zweite Bedingung lautet, dass du je nach Tarif eine Mindestansparzeit von zwei bis 60 Monaten vorweisen kannst. Ausschlaggebend ist zudem, dass du die erforderliche Bewertungszahl erreicht hast. In dieser Zahl spiegeln sich die Dauer und Höhe deiner Sparleistung wider. Die Bausparerin oder der Bausparer mit der höchsten Bewertungszahl erhält die Zuteilung vor all denjenigen, die eine niedrigere Bewertungszahl haben.
Übrigens: Die Dauer deiner individuellen Wartezeit beeinflusst du nicht zuletzt mit deinem Sparverhalten, also mit der Höhe deiner monatlichen Sparrate. Schließlich kommt beim Bausparen immer die Person als Erstes zum Zuge, die im Vergleich zu den anderen am längsten und am meisten eingezahlt hat. Weitere Informationen darüber, welche Tarife dir schnell eine hohe Bewertungszahl und damit eine schnelle Zuteilung einbringen, erhältst du bei einer persönlichen Beratung.
Sobald du alle Bedingungen erfüllt hast und der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, stehst vor der Wahl: Du kannst dir nur das Guthaben auszahlen lassen oder das Guthaben zusammen mit dem zinsgünstigen Darlehen in Anspruch nehmen. Du kannst den Vertrag aber auch mit oder ohne Besparung einfach weiterlaufen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie du den zugeteilten Bausparvertrag einsetzten möchtest.
In diesem Kontext gilt übrigens seit 2009: Wer Wohnungsbauprämie erhält, darf sein Bausparguthaben und Bauspardarlehen nur für den Kauf, den Bau sowie die Renovierung oder Modernisierung von Immobilien verwenden, also für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke. Dazu zählt auch der Grundstückserwerb. Ansonsten muss die Förderung zurückgezahlt werden. Einzige Ausnahme: Wenn du jünger als 25 Jahre bei Vertragsabschluss warst und dies dein erster Vertrag ist, ist dein Vertrag nicht zweckgebunden und du kannst das Ersparte zum Beispiel für einen Auslandsaufenthalt oder als Eigenkapital für eine Autofinanzierung nutzen, ohne dass du die Wohnungsbauprämie zurückzahlen musst.
Wenn die Bausparkasse dich über die Zuteilung deines Vertrages informiert, kannst du entscheiden, ob du die Bausparsumme in Anspruch nehmen willst. Entscheidest du dich für das Bauspardarlehen, beginnt die Darlehensphase: Jetzt erhältst du dein Geld und kannst mit der Realisierung deines Traums beginnen. Das Bauspardarlehen zahlst du von nun an mit monatlich festen Raten zurück. Dabei profitierst du von niedrigen Zinsen, die seit Vertragsabschluss feststehen.
Diese günstigen Konditionen bleiben dir die ganze Laufzeit über erhalten. Und: Durch Einmal- und Sonderzahlungen in beliebiger Höhe kannst du deine Kreditlaufzeit zusätzlich verkürzen. Und was ist, wenn dein Immobilienprojekt länger dauern oder teurer ausfallen sollte als geplant? Dann hast du die Möglichkeit, die Bausparsumme zu erhöhen und weiter zu sparen.