Arbeitnehmer-Sparzulage: Dein Bonus auf die vermögenswirksamen Leistungen

Investierst du vermögenswirksame Leistungen (VL) von deinem Arbeitgeber in einen Bausparvertrag? Dann unterstützt dich der Staat oft zusätzlich mit einem finanziellen Bonus: der Arbeitnehmer-Sparzulage.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Bekommst du vermögenswirksamen Leistungen (VL), die dein Arbeitgeber auf deinen Bausparvertrag einbezahlt? Dann kannst du gegebenenfalls zusätzlich Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat erhalten. Das sind bis zu 43 Euro jährlich für einen beziehungsweise 86 Euro für zwei miteinander verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt. Bei Verheirateten und Verpartnerten sind es 80.000 Euro.

  • Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird nach sieben Jahren vom Finanzamt ausbezahlt. 


Die Sparzulage ist ein wichtiger Bonus für die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die dir dabei helfen, deinen Vermögensaufbau voranzutreiben. Bei VL zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt Geldbeträge in bestimmte Sparformen wie Bausparverträge ein. Diese Form des Sparens wird vom Staat unterstützt.

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung. Der Gesetzgeber will damit gezielt vermögenswirksame Leistungen (VL) für Personen mit kleineren und mittleren Einkommen durch einen staatlichen Bonus ergänzen. VL sind eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Sie kommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte und Beamtinnen, Richterinnen und Richter sowie Soldaten und Soldatinnen in Frage.

Wer die VL etwa in einen Bausparvertrag investiert und unterhalb der Einkommensgrenzen verdient, bekommt auf Antrag als Sparzulage 9 Prozent zusätzlich:

Maximale geförderte Sparleistung pro Jahr:

Daraus ergibt sich die maximale Sparzulage:


Neue Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage seit 2024

Die Förder-Chance für vermögenswirksame Leistungen wurde ausgeweitet:

Seit dem 1.1.2024 gelten neue Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Dadurch können sich deutlich mehr Menschen die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen. Alleinstehende erhalten den Zuschuss jetzt bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt bisher 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wurde die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Bislang waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Der Kreis erweiterte sich um fast 14 Millionen.

Voraussetzungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage

Um die Zulage zu erhalten, solltest du ein paar Dinge beachten: Dein zu versteuerndes Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Zudem müssen für dich vermögenswirksame Leistungen (VL) investiert werden, die dein Arbeitgeber als Zuschuss oder von deinem Gehalt für dich einzahlt. Die Anlage muss in der Regel sieben Jahre laufen, es sei denn, der Bausparvertrag wird früher zugeteilt. In diesem Fall erhältst du die Sparzulage mit der Auszahlung des Bausparvertrags. In der Regel ist es sinnvoll, den Antrag auf die Zulage korrekt und fristgerecht bei der Steuererklärung zu stellen. So kannst du sicherstellen, dass du den vollen Anspruch auf die Zulage erhältst.

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Förderung beim Bausparen

Die Zulage unterstützt dich dabei, dein Vermögen aufzubauen. Wichtig ist, dass du die Bedingungen und Laufzeiten einhältst, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ermöglicht dir, regelmäßig Geld anzusparen, um später zusätzlich zu deinem Ersparten auch ein günstiges Bauspardarlehen zu erhalten. Du profitierst von festen Zinssätzen und der staatlichen Förderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn du die Einkommensgrenzen einhältst.

Nach sieben Jahren überweist das Finanzamt die vorgemerkten Sparzulagen auf deinen Bausparvertrag. Wird dieser schon früher zugeteilt, bekommst du sie mit deinem Bausparguthaben ausbezahlt. Läuft dein Vertrag länger, kannst du ihn weiterhin mit VL besparen und die Zulage jährlich erhalten. Da sie steuer- und sozialabgabenfrei ist, erhältst du den gesamten Bonus ohne Abzüge

Höhe der Förderung und Einkommensgrenzen beim Bausparen

Status

Einkommensgrenze

Förderhöhe

Maximale Förderung

Maximal geförderte Sparsumme

Unverheiratet
40.000 Euro
9 Prozent
43 Euro
470 Euro
Verheiratet/Verpartnert: Einer ist Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
80.000 Euro
9 Prozent
43 Euro
470 Euro
Verheiratet/Verpartnert: Beide sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen
80.000 Euro
9 Prozent
86 Euro
940 Euro

Beispielrechnung

Ausgangssituation: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro erhält monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) von seinem Arbeitgeber. Diese investiert er in einen Bausparvertrag.

Berechnung der jährlichen VL: 40 Euro x 12 Monate = 480 Euro pro Jahr

Da die maximale Sparleistung auf 470 Euro pro Jahr begrenzt ist, werden nur diese berücksichtigt.

Berechnung der Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 Prozent von 470 Euro = 42,30 Euro

Ergebnis nach einem Jahr: Die VL (480 Euro) und die Sparzulage (42,30 Euro) ergeben einen Gesamtbetrag von 522,30 Euro. Die Sparzulage wird vorgemerkt und bei der Zuteilung des Bausparvertrags oder nach sieben Jahren gutgeschrieben.

Deine Vorteile beim Bausparen im Überblick

  • Bis zu 86 Euro pro Jahr mehr

    Single-Arbeitnehmer, -Arbeitnehmerinnen sowie bestimmte andere Gruppen werden mit bis zu 43 Euro jährlich gefördert, zwei miteinander Verheiratete oder Verpartnerte sogar mit bis zu 86 Euro.

  • Geschenktes Geld:

    Du bekommst die Zulage nach Zuteilung oder nach sieben Jahren auf dein Bausparkonto ausbezahlt. Wenn du länger als sieben Jahre sparst, kannst du sie weiter beantragen und bekommst die Arbeitnehmer-Sparzulage dann jährlich überwiesen.

  • Bausparvertrag schneller besparen:

    Die Zulage unterstützt dich, zusätzliches Eigenkapital für deine Immobilie zu sparen.

  • Steuer- und sozialabgabenfrei:

    Die Arbeitnehmersparzulage muss nicht versteuert werden. Es fallen auch keine Sozialabgaben darauf an.

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Deine 3 Schritte zur Arbeitnehmer-Sparzulage

1. Vermögenswirksame Leistungen sichern: Erfahre in unserem Ratgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen, mit welchen Schritten du VL-Bausparen kannst und setze diese um.

2. Bespare deinen Bausparvertrag: Zahlt dir dein Arbeitgeber nicht die maximalen VL, kannst du ihn bitten, von deinem Gehalt auf 40 Euro monatlich aufzustocken. Das lohnt sich, wenn du dadurch die maximale Arbeitnehmer-Sparzulage erhältst.

3. Sparzulage sichern: Beantrage den Bonus einfach mit deiner jährlichen Steuererklärung. Die Angaben zur Arbeitnehmer-Sparzulage machst du im Hauptvordruck, auch Mantelbogen genannt. 

Noch mehr Förderung für dich: Wohnungsbauprämie für Bausparer

Die Wohnungsbauprämie bietet dir mit einem Bausparvertrag eine zusätzliche staatliche Förderung neben der Arbeitnehmersparzulage. Sie beträgt jährlich 10 Prozent deiner eigenen Sparleistung von maximal 700 Euro. Also: Lass dir beim Sparen helfen.

Welche Zulagen noch für dich drin sind, erfährst du in unserer Förder-Übersicht.

Häufige Fragen zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Nein, eine Doppelförderung aus Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmer-Sparzulage für die gleichen Einzahlungen ist nicht möglich. Merke es dir einfach so: Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber, WoP auf deine eigenen Einzahlungen. Beachte bitte, dass aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben (Änderung der Einkommensgrenzen für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage) ab dem Sparjahr 2024 vermögenswirksame Leistungen in keinem Fall mehr mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Du musst, um die höchstmögliche WoP zu erhalten, immer die gesetzlichen Höchstbeträge aus eigenen Einzahlungen erbringen.

Du kannst sie direkt im Mantelbogen deiner Steuererklärung eingeben (Zeile 42).

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Förderungen, die viele Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein zusätzlicher Bonus, den der Staat zahlt.

Um die Zulage zu beantragen, fülle jedes Jahr deine Steuererklärung aus und gib dort die notwendigen Angaben zu deinem Bausparvertrag und den vermögenswirksamen Leistungen an. Beachte die Fristen und stelle sicher, dass alle Angaben korrekt sind, um die Zulage zu erhalten.

Die Sparzulage lohnt sich, wenn du langfristig in einen Bausparvertrag investieren möchtest, da du zusätzlich zur eigenen Sparleistung und den vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers einen staatlichen Zuschuss bekommst. Durch die Zulage erhöht sich dein Sparbetrag, was deinen Vermögensaufbau beschleunigt und dir hilft, schneller finanzielle Ziele wie den Kauf einer Immobilie zu erreichen.

Du kannst sie bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

Als Rentnerin oder Rentner hast du in der Regel keinen Anspruch auf die Sparzulage, da sie an den Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen gekoppelt ist – die normalerweise nur in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis gezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn du als Rentnerin oder Rentner nachweislich innerhalb des Sparjahres, für das die Sparzulage beantragt wird, noch eine Erwerbstätigkeit hattest und vermögenswirksame Leistungen bezogen hast, kannst du trotzdem einen Anspruch geltend machen. In diesem Fall wird die Sparzulage für das betreffende Jahr gewährt, sofern alle weiteren Voraussetzungen, wie die Einkommensgrenze, erfüllt sind. Diese Ausnahme ermöglicht dir auch nach dem Übergang in den Ruhestand einen Anspruch auf die Zulage im letzten Jahr deiner Berufstätigkeit.

Ja, Beamte haben Anspruch auf die Zulage. Sie können vermögenswirksame Leistungen in Bausparverträge einzahlen und damit die Sparzulage erhalten. Voraussetzung ist, dass ihr zu versteuerndes Einkommen unter den festgelegten Grenzen liegt und sie regelmäßig einzahlen.

Nein, dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Du kannst in aber immer bitten, von deinem Gehalt in einen VL-Vertrag einzuzahlen, und dann die Sparzulage beantragen.

Ja, eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit schließt den Anspruch nicht aus, solange du im Sparjahr eine Beschäftigung hattest, vermögenswirksame Leistungen bezogen hast und die Einkommensgrenzen eingehalten werden.