Mit einer Riester-Rente kannst du deine private Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Für jedes deiner Kinder erhältst du dafür eine Extra-Unterstützung. Dank dieser Kinderzulage musst du weniger selbst ansparen, um die maximale Förderung zu erhalten.
Mit der Kinderzulage unterstützt dich der Staat als Eltern beim Aufbau deiner Riester-Rente.
Die volle Förderung beträgt je nach Geburtsjahr deines Kindes 185 Euro oder 300 Euro pro Jahr. Sie steht dir zu, wenn du jährlich den Mindestbeitrag (4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen) in deinen Riester-Vertrag sparst.
Denk daran, dass du im ersten Jahr nach Vertragsabschluss immer deinen Zulagenantrag inklusive Kinderbogen zurücksenden musst, damit wir die Kinderzulage für dich beantragen können.
Sparen für die Riester-Rente mit Kindern – das lohnt sich richtig! Denn der Staat unterstützt dich mit der Kinderzulage beim Aufbau deiner späteren Riester-Rente. Wichtige Voraussetzung: Du zahlst mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag ein (abzüglich der Zulagen). Dann erhältst du die volle Förderung für deine private Altersvorsorge. Ein weiteres Plus: Neben den Zulagen profitierst du von möglichen Steuervorteilen, da du deine Aufwendungen bis zum Betrag von 2.100 Euro in der Anlage AV deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen kannst.
Die Höhe der Kinderzulage ist abhängig vom Geburtsjahr deiner Kinder: Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, gibt der Staat pro Kind jährlich 300 Euro Förderung dazu – und 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind. Immer vorausgesetzt, du erfüllst selbst das Vier-Prozent-Ziel im Hinblick auf dein rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen des Vorjahres. Gleiches gilt für die sogenannte Grundzulage in Höhe von 175 Euro, mit der alle Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer unterstützt werden. Welche Berufsgruppen förderberechtigte Personen sind, welche Riester-Produkte es gibt und weitere Informationen zu den Zulagen haben wir im Artikel Riester-Förderung zusammengestellt.
Ein Beispiel: Du hast zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind und verdienst in deinem Job 40.000 Euro pro Jahr. Vier Prozent davon wären 1.600 Euro. Von dieser Summe ziehst du die Kinderzulage von 600 Euro (2 x 300 Euro) und die Grundzulage in Höhe von 175 Euro ab.
Dein zu zahlender Mindesteigenbeitrag wäre somit 825 Euro pro Jahr oder 68,75 Euro pro Monat. Nur diese Summe müsstest du mindestens einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Zahlst du weniger als den errechneten Eigenbeitrag ein, fallen auch deine Zulagen entsprechend geringer aus.
Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen des Vorjahres: 40.000 EURO | Mit zwei Kinder (nach 2008 geboren) |
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Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent von 40.000 EURO | 1.600 Euro |
- Kinderzulage | - 600 Euro |
- Grundzulage | - 175 Euro |
= Eigenbeitrag | 825 Euro |
Um die Zulagen für dein geförderte Altersvorsorge zu erhalten, musst du sie jedes Jahr für das vergangene Beitragsjahr bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Eine deutlich bequemere Option: Du erteilst deinem Riester-Anbieter in Form eines Dauerzulagenantrags eine Vollmacht. Somit kümmert er sich bis zum Widerruf um die Beantragung. Sie werden dir dann automatisch auf dein Riester-Konto überwiesen.
Gut zu wissen: Riester-Förderung für dein Kind oder deine Kinder kannst du bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen, sofern bislang noch keine Dauerzulagenvollmacht erteilt wurde.
Pro Kind kann jeweils nur ein Elternteil die Kinderzulage erhalten. Du bist mit deinem Partner oder deiner Partnerin verheiratet und ihr habt beide einen Riester-Vertrag? Dann bekommt grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Im Antrag könnt ihr aber auch festlegen, dass der jeweils andere die Förderung erhält, wenn ihr euch gemeinsam für diese Verteilung entscheidet. Für jedes Kind kann die Verteilung angepasst werden – sodass sich beispielsweise die Unterstützung für ein Kind der Mutter und für ein Kind dem Vater zuordnen lässt.
Bei unverheirateten Paaren gilt in der Regel: Die Kinderzulage erhält, wer auch das Kindergeld bekommt. Es ist jedoch keine rückwirkende Änderung für abgelaufene Beitragsjahre möglich.
Du hast mindestens ein Kind.
Du bist selbst förderberechtigt und besitzt einen Riester-Vertrag.
Du sparst mindestens jährlich vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (abzüglich Zulagen).
Du stellst den Antrag für das jeweilige Beitragsjahr rechtzeitig und spätestens zwei Jahre rückwirkend.
Die Kinderzulage steht dir als Riester-Sparerin oder Riester-Sparer ab der Geburt deines Kindes oder deiner Kinder zu. Der Anspruch erlischt in der Regel, wenn auch die Zahlung des Kindergeldes endet – meist mit Vollendung des 25. Geburtstags. Falls ihr Kind früher Ausbildung oder Studium abschließt, endet die Zahlung der Riester-Zulage entsprechend eher.