Oft schießen Arbeitgeber Geld für die eigene Immobilie zu. Denn wenn sie vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlen, können sich Bausparerinnen und Bausparer über bis zu 40 Euro monatlich extra im Bausparvertrag freuen.
Seit dem 01.01.2024 gelten neue Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Dadurch können sich deutlich mehr Menschen die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen. Alleinstehende erhalten den Zuschuss ab sofort bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt bisher 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wird die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Aktuell sind knapp 8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Der Kreis erweitert sich um fast 14 Millionen.
Bis zu 40 Euro monatlich kann dir dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt als vermögenswirksame Leistungen zum Beispiel in einen Bausparvertrag bezahlen.
Der Bausparvertrag ist die häufigste Anlageform für VL. Mit ihm sparst du nicht nur monatlich Geld für deine Immobilie. Du sicherst dir auch günstige Zinsen für ein Darlehen in der Zukunft.
Im Rahmen der Arbeitnehmer-Sparzulage gibt der Staat Förderberechtigten von VL innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen nochmal jährlich 43 Euro beziehungsweise bei Verheirateten und Verpartnerten 86 Euro dazu.
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Förderung, die Arbeitgeber freiwillig ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen. Letzte haben dann verschiedene Anlageformen dafür zur Auswahl, zum Beispiel einen Bausparvertrag. Das Geld soll helfen, Vermögen aufzubauen. Es wird vom Arbeitgeber immer direkt und zusätzlich zum Gehalt monatlich in die jeweilige Anlageform überwiesen.
Mehr als 20 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben laut Deutschem Institut für Altersvorsorge die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen zu nutzen. Doch nur knapp ein Drittel davon nimmt sie in Anspruch. Dabei ist es ganz einfach.
In den Genuss von vermögenswirksamen Leistungen können grundsätzlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Auszubildende kommen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Sparbeträge von maximal 40 Euro im Monat gibt es aber nicht: Ob ein Arbeitgeber VL zahlt und wie viel, variiert je nach Branche, Unternehmen und Tarifvertrag. Frage deshalb einfach bei deinem Arbeitgeber nach, ob er VL bezahlt.
Wenn ja, sind das bis zu 40 Euro, die du monatlich zusätzlich zum Gehalt bekommst – eingezahlt in eine bestimmte Anlageform, zum Beispiel deinen Bausparvertrag. Schließt du bei uns einen Bausparvertrag ab, bekommst du auch ein Formular für deinen Arbeitgeber. Dieses gibst du in der Personalabteilung oder bei deiner oder deinem Vorgesetzen ab. Der Arbeitgeber zahlt dir dann bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zu deinem Gehalt in den Vertrag ein. Nach sieben Jahren kannst du über das Guthaben verfügen. Wird dein Bausparvertrag zugeteilt, kannst du auch das Bauspardarlehen nutzen. Dieses bekommst du aber nur für die sogenannten "wohnwirtschaftlichen Zwecke". Das heißt, du kannst diesen Kredit zum Beispiel für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwenden.
Tipp: Und was, wenn der Arbeitgeber keine VL anbietet? Dann kann es sich lohnen, wenn du ihn bittest, das Geld für dich direkt von deinem eigenen Gehalt abzuführen. Also aus eigener Tasche zu zahlen. Das gilt vor allem dann, wenn du Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hast, die du sonst nicht bekommen würdest.
Frage deinen Arbeitgeber einfach, ob und gegebenenfalls wie viel VL er zahlt.
Das Geld hilft dir, zusätzliches Eigenkapital für deine Immobilie zu sparen.
Du kannst VL auch nutzen, um deinen Bausparkredit schneller zu tilgen.
Anders als für die meisten staatlichen Förderungen gibt es für VL keine Einkommensgrenzen.
Vermögenswirksame Leistungen sind im Grunde geschenktes Geld. Es hat keine Nachteile, diese Förderung vom Arbeitgeber zu nutzen, wenn du etwa einen Bausparvertrag hast.
Wichtig: Wer VL bekommt, hat oft auch Anspruch auf staatliche Förderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Förderung ist jedoch abhängig von der Höhe deines zu versteuernden Einkommens. Auf eigene Einzahlungen kannst du dir zusätzlich auch die Wohnungsbauprämie sichern. Förderungen helfen, mehr Eigenkapital aufzubauen und bringen dich schneller ins eigene Zuhause.
Mit dem Rechner erfährst du, welche Förderungen du möglicherweise bekommen kannst – und in welcher Höhe.
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Frage bei deinem Arbeitgeber nach, ob er vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt bezahlt.
Zahlt der Arbeitgeber nur einen kleinen Teil oder gar nicht, kannst du den Betrag auf 40 Euro monatlich aus eigener Tasche aufstocken. Das kann sich lohnen, falls du so staatliche Förderungen bekommst. Bitte dafür deinen Arbeitgeber, den entsprechenden eigenen Betrag direkt von deinem Gehalt abzuführen.
Mit einem LBS-Bausparvertrag kannst du neben VL unter Umständen auch staatliche Förderungen bekommen. Vereinbare einfach ein Beratungsgespräch bei deiner LBS. Bei Vertragsabschluss bekommst du auch ein Formular für deinen Arbeitgeber.
Gib deinem Arbeitgeber das Formular. Es weist nach, dass du einen LBS-Bausparvertrag eröffnet hast. So kann der Arbeitgeber die vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen nun jeden Monat auf deinen LBS-Bausparvertrag einzahlen.
Mit monatlich 40 Euro hast du den ersten Grundstein zum Beispiel für deine eigenen vier Wände gelegt. Hinzu kommen deine eigenen Beiträge, Zinsen und gegebenenfalls staatliche Förderungen.