Haus mit installierten Sonnenkollektoren auf dem Dach. Alternative Energiequelle

Die BAFA-Förderung im Überblick

Wenn du deine Immobilie sanieren möchtest oder eine neue Heizung einbauen lässt, kommt für dich eventuell eine Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) infrage. Hier erfährst du, für welche Maßnahmen du mit einem BAFA-Zuschuss rechnen kannst und wie du an die Fördermittel kommst.

Haushaltssperre wirkt sich auf Förderung zur Energieberatung aus

Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verhängt. Diese betrifft auch die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude des BAFA. Bis auf Weiteres werden keine neuen Anträge angenommen und die Bewilligung von gestellten Anträgen pausiert. Wichtig: Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, kann wie geplant weitermachen und erhält die Fördermittel.


Das Wichtigste in Kürze:
  • Das BAFA fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch einer Heizung oder die Dämmung von Außenwänden mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent.

  • Die Kosten für eine professionelle Energieberatung werden zu 80 Prozent übernommen.

  • In der Regel stellst du den Antrag auf Förderung direkt beim BAFA. Den Zuschuss zur Energieberatung kann auch die Beraterin oder der Berater beantragen, wenn du eine Vollmacht ausstellst.


Geld vom Staat geschenkt

Das BAFA fördert eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden. Das macht die Behörde, indem sie Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Geld dafür stammt aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die staatlichen Fördermittel sollen dabei helfen, die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen und Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu machen. Dein persönlicher Vorteil: Die Effizienzmaßnahmen senken den Energieverbrauch deiner Immobilie und reduzieren so die Energiekosten. Auch dein Wohnkomfort steigt, wenn es im Winter nicht mehr durch undichte Fenster zieht und sich dein Eigenheim im Sommer nicht mehr aufheizt.

Für diese Einzelmaßnahmen erhältst du eine Förderung

Das BAFA vergibt Fördermittel für den Heizungstausch und die Gebäudesanierung. Der Fokus liegt dabei auf Einzelmaßnahmen. Hast du hingegen vor, dein Haus umfassend zu sanieren und zu einem KfW-Effizienzhaus zu machen, kannst du die Förderung der KfW-Bank nutzen.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen beim BAFA:

Um die Zuschüsse beantragen zu können, ist in den meisten Fällen die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten oder einer Energie-Effizienz-Expertin aus der Liste für Förderprogramme des Bundes  nötig. Eine Ausnahme gilt für den Einbau einer neuen Heizung.

In einem weiteren Förderprogramm vergab das BAFA Zuschüsse zur Energieberatung. Dieses Programm wurde allerdings gestoppt. 

Bitte die beratende Person am besten, die Ergebnisse in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darzustellen. So erhältst du eine Übersicht über die Schritte, die aus ökologischer und wirtschaftlicher Perspektive für deine Immobilie sinnvoll sind. Setzt du später einige oder mehrere der empfohlenen Maßnahmen um, kannst du gegebenenfalls einen zusätzlichen BAFA-Zuschuss von 5 Prozent in Anspruch nehmen, den sogenannten iSFP-Bonus.

Heizungsförderung: Neuerungen ab 2024

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:

  • Alle ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet dann die KfW.
  • Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verortet ist, wird 2024 mit einem neuen KfW-Kredit und den bestehenden Kreditprogrammen für Komplettsanierungen zusammengeführt.
  • Das BAFA konzentriert sich künftig auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch.
  • Von Jahresbeginn an wird auch die Heizungsförderung erhöht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.

Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.

Dein Weg zur BAFA-Förderung

  1. Schritt 1: Angebote einholen

    Informiere dich, was die Umsetzung deiner Sanierungsmaßnahme kostet. Vergib aber noch keinen Auftrag, sonst fördert dich das BAFA nicht.

  2. Schritt 2: Energie-Effizienz-Experten einbinden

    Bei fast allen Maßnahmen (außer Heizungstausch und Heizungsoptimierung) musst du einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz einbinden. Zugelassene Personen findest du in dieser Liste .

  3. Schritt 3: Antrag online ausfüllen

    Um einen Investitionszuschuss zu beantragen, fülle online dieses Formular  aus. Danach bekommst du einen Link für das BAFA-Förderportal, wo du dich anmeldest.

  4. Schritt 4: Mit Maßnahme starten

    Jetzt kannst du die Fachfirma beauftragen. Du kannst damit auch abwarten, bis du die Förderzusage hast, um sicher zu sein, dass du den Zuschuss tatsächlich bekommst.

  5. Schritt 5: Zusage erhalten

    Wenn du alle Fördervoraussetzungen erfüllst, erhältst du einen Zuwendungsbescheid.

  6. Schritt 6: Nachweise einreichen

    Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, bezahlst du alle Rechnungen und lädst die Belege dafür im Förderportal hoch.

  7. Schritt 7: Zuschuss erhalten

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises überweist dir das BAFA den Zuschuss.

Tipp: Detaillierte Hinweise zur Antragstellung findest du in unserem Ratgeber zum BAFA-Antrag.

Mit der LBS die Sanierung finanzieren

Das Geld für deine Sanierungsmaßnahme musst du zunächst vorstrecken. Den Zuschuss des BAFA erhältst du erst nach Abschluss der Maßnahme und er deckt auch nur einen Teil der Ausgaben. Wenn du eine Finanzierung für dein Vorhaben benötigst, steht dir die LBS zur Seite. Dabei prüfen wir auch, ob für dein Vorhaben eventuell eine Förderung durch die staatliche KfW infrage kommt.

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Häufige Fragen zum BAFA-Antrag

Das Online-Formular für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung kannst du innerhalb weniger Minuten ausfüllen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dir alle relevanten Informationen wie ein Kostenvoranschlag für dein Vorhaben und – sofern nötig – eine Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten oder eine Energie-Effizienz-Expertin vorliegen. Der Antrag für einen Zuschuss zur Energieberatung lässt sich ebenfalls schnell ausfüllen.
Den Bearbeitungsstatus kannst du als Antragsteller oder Antragstellerin online im BAFA-Portal einsehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website darauf hin, dass es wegen des großen Erfolgs der BEG-Förderung zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.
Ja, den Antrag auf einen Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen rund um die energetische Sanierung deines Eigenheims kannst du selbst beim BAFA stellen. Du kannst auch eine andere Person oder Organisation bevollmächtigen. Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) kann zum Beispiel der Verwalter oder die Verwalterin die Antragstellung übernehmen. Die Förderung für eine Energieberatung darfst du inzwischen ebenfalls selbst beantragen. Alternativ kann das auch die Person machen, die dich berät – sie braucht dafür allerdings eine Vollmacht von dir.
Den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-Förderung) kannst du online direkt beim BAFA stellen. Nach Absenden des Formulars erhältst du Zugang zum BAFA-Portal. Dort kannst du später alle benötigten Unterlagen hochladen. Auch den Zuschuss für eine Energieberatung kannst du online beantragen.
Den Antrag für eine Förderung im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" solltest du möglichst früh stellen, denn die Bearbeitung kann einige Wochen oder sogar Monate dauern. Du brauchst dafür allerdings die Info, wie viel die Umsetzung der geförderten Maßnahme kosten wird. Du benötigst also einen Kostenvoranschlag. Die Firma tatsächlich beauftragen darfst du aber erst, nachdem du den Antrag gestellt hast, sonst verlierst du deinen Anspruch auf Förderung.
Gibt dir das BAFA eine Zusage für eine BEG-Förderung, hast du 24 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen, und dann noch einmal sechs Monate für das Einreichen aller Unterlagen.
Einen Antrag für die Förderung von Einzelmaßnahmen können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen stellen. Der Zuschuss zur Energieberatung ist für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gedacht. Mietende und pachtende Personen sowie Nießbrauchsberechtigte können einen Zuschuss beantragen, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin vorlegen.
Für die Anzahl der Anträge gibt es keine Höchstgrenze. Allerdings dürfen die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht mehr als 60.000 Euro betragen. Ingesamt werden maximal 600.000 Euro pro Gebäude gefördert. Mit Unterschreiben des BAFA-Antrags sicherst du außerdem zu, dass du für dieselbe Maßnahme nicht bereits Fördergeld der KfW erhältst.
Den Antrag stellst du, bevor du eine Firma mit der Umsetzung einer Maßnahme beauftragst. Vergibst du den Auftrag vorher, fördert dich das BAFA nicht.
Du musst die Kosten für die geplante Sanierungsmaßnahme angeben, benötigst also einen Kostenvoranschlag der Firma oder der Firmen, die du später beauftragen möchtest. Außerdem brauchst du in den meisten Fällen die Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten oder einer Energie-Effizienz-Expertin. Diese Person berät dich und bestätigt dir in einer technischen Projektbeschreibung (TPB), dass die geplante Maßnahme förderfähig ist. Nach Abschluss der Maßnahme erstellt sie einen technischen Projektnachweis (TPN). Auf die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten verzichten darfst du nur, wenn du eine neue Heizung – zum Beispiel eine Wärmepumpe – einbauen oder deine bestehende Heizung optimieren lässt. Dafür benötigst du allerdings eine „Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung – Heizungstechnik“. Dieses Formular, das du mit dem Zuwendungsbescheid vom BAFA erhältst, muss das Fachunternehmen ausfüllen und unterschreiben.