Blick von oben auf ein junges Paar, das an einem Tisch gemeinsam Unterlagen bespricht.

So stellst du einen BAFA-Antrag

Ob du deine Fassade dämmen möchtest, neue Fenster einbauen lässt oder mit erneuerbaren Energien heizen willst – in vielen Fällen kannst du Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen. Wir sagen dir, wie du die BAFA-Förderung beantragst.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Förderprogramme, über die das BAFA Zuschüsse für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer auszahlt, heißen "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" und "Energieberatung für Wohngebäude".

  • Deinen Antrag stellst du direkt im Online-Portal des BAFA.

  • Beachte dabei: Eine Fachfirma darfst du erst nach der Antragstellung mit der Umsetzung beauftragen, sonst verlierst du deinen Anspruch auf Förderung.


BAFA-Förderung: Antrag richtig stellen

Mit staatlicher Förderung kannst du die Kosten für die energetische Sanierung deiner Immobilie reduzieren. Setzt du Einzelmaßnahmen wie die Optimierung deiner Heizung oder den Einbau einer Solarthermie-Anlage um, unterstützt dich das BAFA mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine professionelle Energieberatung fördert die Behörde sogar mit 80 Prozent. Details zu den Förderprogrammen findest du in unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung.

Doch wie kommst du an die Förderung für Einzelmaßnahmen? Wichtig ist zunächst, dass du den Antrag stellst, bevor du eine Firma zum Beispiel mit der Lieferung oder der Installation einer Wärmepumpe beauftragst. Vergibst du den Auftrag schon vorher, fördert dich das BAFA nicht. Nur Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden.

Heizungsförderung: Neuerungen ab 2024

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:

  • Alle ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet dann die KfW.
  • Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verortet ist, wird 2024 mit einem neuen KfW-Kredit und den bestehenden Kreditprogrammen für Komplettsanierungen zusammengeführt.
  • Das BAFA konzentriert sich künftig auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch.
  • Von Jahresbeginn an wird auch die Heizungsförderung erhöht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.

Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Schritt 1: Angebote von Fachunternehmen einholen

    Zunächst solltest du Kostenvoranschläge einholen. Im BAFA-Antrag wird die Investitionssumme, die die Behörde bezuschussen soll, abgefragt. Du brauchst also Informationen dazu, wie teuer die Umsetzung deines Vorhabens wird.

  2. Schritt 2: Energieeffizienz-Experten einbinden

    Bei fast allen Maßnahmen (außer beim Heizungstausch und der Heizungsoptimierung) ist es Pflicht, einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz einzubinden. Bei dieser Person beauftragst du die sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) - darin bestätigt sie, dass dein Vorhaben förderfähig ist und vergibt eine Kennnummer, die TPB-ID. Diese wird im Antrag abgefragt.  Hier  findest du zugelassene Expertinnen und Experten.

  3. Schritt 3: Antrag online ausfüllen

    Fülle online dieses Formular aus. Hast du alle Angaben gemacht, wirst du zur Vergabe eines Passworts für das BAFA-Portal  aufgefordert. Du erhältst eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Nach Klick auf diesen Link hast du Zugang zum Portal, wo du unter anderem den Stand der Bearbeitung einsehen kannst.

  4. Schritt 4: Mit Maßnahme starten

    Nach dem Absenden deines Antrags darfst du die Fachfirma beauftragen. Du kannst damit natürlich auch bis zum Erhalt der Förderzusage warten, um sicher zu sein, dass du den Zuschuss tatsächlich bekommst.

  5. Schritt 5: Zusage erhalten

    Wenn du alle Fördervoraussetzungen erfüllst, erhältst du einen Zuwendungsbescheid mit der Höhe des maximalen Zuschusses. Jetzt beginnt der 24-monatige Bewilligungszeitraum. Bis zum Ende dieser Frist muss dein Vorhaben umgesetzt werden.

  6. Schritt 6: Nachweise einreichen

    Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, bezahlst du alle Rechnungen und bittest den Energieeffizienzexperten- oder die -expertin darum, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Dann lädst du die Rechnungen sowie den Verwendungsnachweis inklusive TPN-ID im BAFA-Portal hoch. Dafür hast du nach Ablauf des Bewilligungszeitraums maximal sechs Monate Zeit.

  7. Schritt 7: Zuschuss erhalten

    Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen schickt dir das BAFA einen Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung des Zuschusses auf dein Konto.

Finanzierung über die LBS

Auch wenn du fest mit einem Zuschuss rechnest, musst du das Geld für deine Sanierungsmaßnahme erst einmal vorstrecken. Das Geld vom BAFA erhältst du erst später und er deckt immer auch nur einen Teil der Kosten. Benötigst du eine Finanzierung für dein Vorhaben, spricht uns an. Wir schauen in einem persönlichen Beratungsgespräch, ob du vielleicht auch eine KfW-Förderung nutzen kannst.

Häufige Fragen zum BAFA-Antrag

Das Online-Formular für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung kannst du innerhalb weniger Minuten ausfüllen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dir alle relevanten Informationen wie ein Kostenvoranschlag für dein Vorhaben und – sofern nötig – eine Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten oder eine Energie-Effizienz-Expertin vorliegen. Der Antrag für einen Zuschuss zur Energieberatung lässt sich ebenfalls schnell ausfüllen.
Den Bearbeitungsstatus kannst du als Antragsteller oder Antragstellerin online im BAFA-Portal einsehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website darauf hin, dass es wegen des großen Erfolgs der BEG-Förderung zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.
Ja, den Antrag auf einen Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen rund um die energetische Sanierung deines Eigenheims kannst du selbst beim BAFA stellen. Du kannst auch eine andere Person oder Organisation bevollmächtigen. Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) kann zum Beispiel der Verwalter oder die Verwalterin die Antragstellung übernehmen. Die Förderung für eine Energieberatung darfst du inzwischen ebenfalls selbst beantragen. Alternativ kann das auch die Person machen, die dich berät – sie braucht dafür allerdings eine Vollmacht von dir.
Den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-Förderung) kannst du online direkt beim BAFA stellen. Nach Absenden des Formulars erhältst du Zugang zum BAFA-Portal. Dort kannst du später alle benötigten Unterlagen hochladen. Auch den Zuschuss für eine Energieberatung kannst du online beantragen.
Den Antrag für eine Förderung im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" solltest du möglichst früh stellen, denn die Bearbeitung kann einige Wochen oder sogar Monate dauern. Du brauchst dafür allerdings die Info, wie viel die Umsetzung der geförderten Maßnahme kosten wird. Du benötigst also einen Kostenvoranschlag. Die Firma tatsächlich beauftragen darfst du aber erst, nachdem du den Antrag gestellt hast, sonst verlierst du deinen Anspruch auf Förderung.
Gibt dir das BAFA eine Zusage für eine BEG-Förderung, hast du 24 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen, und dann noch einmal sechs Monate für das Einreichen aller Unterlagen.
Einen Antrag für die Förderung von Einzelmaßnahmen können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen stellen. Der Zuschuss zur Energieberatung ist für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gedacht. Mietende und pachtende Personen sowie Nießbrauchsberechtigte können einen Zuschuss beantragen, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin vorlegen.
Für die Anzahl der Anträge gibt es keine Höchstgrenze. Allerdings dürfen die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht mehr als 60.000 Euro betragen. Ingesamt werden maximal 600.000 Euro pro Gebäude gefördert. Mit Unterschreiben des BAFA-Antrags sicherst du außerdem zu, dass du für dieselbe Maßnahme nicht bereits Fördergeld der KfW erhältst.
Den Antrag stellst du, bevor du eine Firma mit der Umsetzung einer Maßnahme beauftragst. Vergibst du den Auftrag vorher, fördert dich das BAFA nicht.
Du musst die Kosten für die geplante Sanierungsmaßnahme angeben, benötigst also einen Kostenvoranschlag der Firma oder der Firmen, die du später beauftragen möchtest. Außerdem brauchst du in den meisten Fällen die Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten oder einer Energie-Effizienz-Expertin. Diese Person berät dich und bestätigt dir in einer technischen Projektbeschreibung (TPB), dass die geplante Maßnahme förderfähig ist. Nach Abschluss der Maßnahme erstellt sie einen technischen Projektnachweis (TPN). Auf die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten verzichten darfst du nur, wenn du eine neue Heizung – zum Beispiel eine Wärmepumpe – einbauen oder deine bestehende Heizung optimieren lässt. Dafür benötigst du allerdings eine „Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung – Heizungstechnik“. Dieses Formular, das du mit dem Zuwendungsbescheid vom BAFA erhältst, muss das Fachunternehmen ausfüllen und unterschreiben.