Ob du deine Fassade dämmen möchtest, neue Fenster einbauen lässt oder mit erneuerbaren Energien heizen willst – in vielen Fällen kannst du Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen. Wir sagen dir, wie du die BAFA-Förderung beantragst.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verhängt. Diese betrifft auch die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude des BAFA. Bis auf Weiteres werden keine neuen Anträge angenommen und die Bewilligung von gestellten Anträgen pausiert. Wichtig: Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, kann wie geplant weitermachen und erhält die Fördermittel.
Die Förderprogramme, über die das BAFA Zuschüsse für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer auszahlt, heißen "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" und "Energieberatung für Wohngebäude".
Deinen Antrag stellst du direkt im Online-Portal des BAFA.
Beachte dabei: Eine Fachfirma darfst du erst nach der Antragstellung mit der Umsetzung beauftragen, sonst verlierst du deinen Anspruch auf Förderung.
Mit staatlicher Förderung kannst du die Kosten für die energetische Sanierung deiner Immobilie reduzieren. Setzt du Einzelmaßnahmen wie die Optimierung deiner Heizung oder den Einbau einer Solarthermie-Anlage um, unterstützt dich das BAFA mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine professionelle Energieberatung fördert die Behörde sogar mit 80 Prozent. Details zu den Förderprogrammen findest du in unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung.
Doch wie kommst du an die Förderung für Einzelmaßnahmen? Wichtig ist zunächst, dass du den Antrag stellst, bevor du eine Firma zum Beispiel mit der Lieferung oder der Installation einer Wärmepumpe beauftragst. Vergibst du den Auftrag schon vorher, fördert dich das BAFA nicht. Nur Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden.
Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:
Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.
Zunächst solltest du Kostenvoranschläge einholen. Im BAFA-Antrag wird die Investitionssumme, die die Behörde bezuschussen soll, abgefragt. Du brauchst also Informationen dazu, wie teuer die Umsetzung deines Vorhabens wird.
Bei fast allen Maßnahmen (außer beim Heizungstausch und der Heizungsoptimierung) ist es Pflicht, einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz einzubinden. Bei dieser Person beauftragst du die sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) - darin bestätigt sie, dass dein Vorhaben förderfähig ist und vergibt eine Kennnummer, die TPB-ID. Diese wird im Antrag abgefragt. Hier findest du zugelassene Expertinnen und Experten.
Fülle online dieses Formular aus. Hast du alle Angaben gemacht, wirst du zur Vergabe eines Passworts für das BAFA-Portal aufgefordert. Du erhältst eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Nach Klick auf diesen Link hast du Zugang zum Portal, wo du unter anderem den Stand der Bearbeitung einsehen kannst.
Nach dem Absenden deines Antrags darfst du die Fachfirma beauftragen. Du kannst damit natürlich auch bis zum Erhalt der Förderzusage warten, um sicher zu sein, dass du den Zuschuss tatsächlich bekommst.
Wenn du alle Fördervoraussetzungen erfüllst, erhältst du einen Zuwendungsbescheid mit der Höhe des maximalen Zuschusses. Jetzt beginnt der 24-monatige Bewilligungszeitraum. Bis zum Ende dieser Frist muss dein Vorhaben umgesetzt werden.
Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, bezahlst du alle Rechnungen und bittest den Energieeffizienzexperten- oder die -expertin darum, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Dann lädst du die Rechnungen sowie den Verwendungsnachweis inklusive TPN-ID im BAFA-Portal hoch. Dafür hast du nach Ablauf des Bewilligungszeitraums maximal sechs Monate Zeit.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen schickt dir das BAFA einen Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung des Zuschusses auf dein Konto.
Auch wenn du fest mit einem Zuschuss rechnest, musst du das Geld für deine Sanierungsmaßnahme erst einmal vorstrecken. Das Geld vom BAFA erhältst du erst später und er deckt immer auch nur einen Teil der Kosten. Benötigst du eine Finanzierung für dein Vorhaben, spricht uns an. Wir schauen in einem persönlichen Beratungsgespräch, ob du vielleicht auch eine KfW-Förderung nutzen kannst.