Du möchtest ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Ganz gleich, um welche dieser Optionen es sich handelt: In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Notarin oder ein Notar diesen Prozess vertraglich regelt. Sonst ist der Kaufvertrag nicht rechtskräftig. Für diese Arbeit fallen Notarkosten an. Da sie einen hohen Teil der Nebenkosten ausmachen, solltest du sie unbedingt in deine Immobilienfinanzierung einkalkulieren. Wir helfen dir, die Übersicht zu behalten.
Notarkosten sind Gebühren, die du für die Tätigkeiten einer Notarin oder eines Notars im Rahmen eines Immobilienkaufs oder -verkaufs bezahlst.
Die Höhe der Notarkosten orientiert sich am Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Einen Teil der Notarkosten kannst du unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Anschaffungsnebenkosten steuerlich absetzen.
Die Notarkosten sind ein wichtiger Teil des Immobilienkaufs. Denn der Notarvertrag spielt in Deutschland eine wichtige Rolle, um den Kauf abzusichern. Zu den Hauptaufgaben einer Notarin oder eines Notars gehört die rechtliche Prüfung des Kaufvertrags. So wird sichergestellt, dass alle Vertragsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und schützt die Interessen aller Beteiligten. Darüber hinaus nehmen die Notarin oder der Notar auch die Eigentumsübertragung im Grundbuch vor. Dieser Schritt ist besonders wichtig, um das Eigentum an der Immobilie offiziell zu dokumentieren.
Ganz gleich, ob du ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufst: Beim Immobilienerwerb musst du auch die Notarkosten berücksichtigen. Sie berechnen sich gemäß dem sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren nach verschiedenen Faktoren. Das sind:
Bei der Berechnung der Notarkosten wird üblicherweise ein prozentualer Anteil am Kaufpreis fällig. Je nach Höhe des Kaufpreises staffeln sich die Gebühren. Das bedeutet, dass du bei einem höheren Kaufpreis auch höhere Notarkosten zahlen musst. Aber: Je höher der Kaufpreis, desto niedriger die prozentuale Gebühr.
Wichtig zu beachten: Die konkreten Kosten können leicht variieren, da die Notarin oder der Notar die genaue Berechnung dieser Gebühren individuell vornimmt. Es empfiehlt sich daher, dass du bereits im Vorfeld des Immobilienkaufs verschiedene Angebote einholst, um einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu bekommen.
Die Gesamtkosten belaufen sich in der Regel auf insgesamt 2 Prozent. Sie berechnen sich aus der notariellen Beurkundungsgebühr (1,5 Prozent), der Gebühr für die Grundbucheintragung (0,5 Prozent) sowie den üblichen Auslagen. Dazu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent.
Die Absetzbarkeit der Notarkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art der Immobiliennutzung (privat oder vermietet) und der Zweck des Erwerbs (Eigennutzung oder Vermietung). Nutzt du die Immobilie selbst, kannst du sie in der Regel nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Wenn du die Immobilie hingegen vermietest, kannst du die Notarkosten als Werbungskosten absetzen. Sie gehören dann zu den Anschaffungsnebenkosten und mindern somit die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Vermietungseinkünfte. Hierbei ist es wichtig, dass du die Kosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung angibst.
Kleiner Tipp: Am besten kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die konkrete steuerliche Absetzbarkeit der Notarkosten klären. Sie können dir dabei helfen, die bestmöglichen steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen.