Ob für Sanierung oder Neubau – wenn du dich für Fördermittel der KfW-Bank interessierst, stößt du schnell auf den Effizienzhaus-Standard. Hier erfährst du, wie Immobilien in diesen Maßstab einsortiert werden und welche KfW-Häuser gefördert werden.
Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:
Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.
Die Effizienzhaus-Stufen dienen als Orientierung für den Energieverbrauch und den Wärmeverlust von Immobilien. Je kleiner die Zahl, desto effizienter das Gebäude.
Die KfW vergibt günstige Kredite für die energetische Sanierung und für den klimafreundlichen Neubau, wenn dabei eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird.
Die LBS hilft dir bei der Finanzierung deines Bau- oder Sanierungsvorhabens und berücksichtigt dabei auch mögliche Förderungen.
Das KfW-Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Immobilien, den das Bundesbauministerium, die Deutsche Energieagentur und die KfW entwickelt haben, um die staatliche Förderung übersichtlicher zu machen. Zwei Kriterien sind entscheidend:
Relevant für die KfW-Förderung sind die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85. Je kleiner die Zahl ist, desto weniger Energie benötigt das Gebäude – und desto höher ist die Förderung.
Als Vergleichsgröße wird immer ein Referenzgebäude genutzt, das den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Dabei handelt es sich um ein KfW-Effizienzhaus 100. Ein Effizienzhaus 40 verbraucht maximal 40 Prozent der Energie des Referenzgebäudes, ein KfW-Effizienzhaus 55 höchstens 55 Prozent und so weiter.
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Förderregeln: Hier darf der Primärenergiebedarf bei bis zu 160 Prozent des Verbrauchs eines vergleichbaren Referenzgebäudes liegen.
Die Effizienzhaus-Klassen werden ergänzt durch die sogenannten Erneuerbare-Energien-Klassen (EE-Klassen). Eine EE-Klasse wird dadurch erreicht, dass bei der Sanierung eines Gebäudes eine Heizung mit Erneuerbaren Energien eingebaut wird, die mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs deckt. Das kann zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Hybridheizung aus Holzpellet- und Solarthermie-Anlage.
Mit der EE-Klasse steigt der Fördersatz. Ein KfW-Effizienzhaus 55 mit EE-Klasse wird also stärker gefördert als ein Effizienzhaus 55 ohne diesen Zusatz.
0 Euro
Tilgungszuschuss gewährt die KfW bei einem Kredit von 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse.
Die KfW fördert klimafreundliche Neubauten und die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien mit diesen Krediten:
Das KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau kommt für dich infrage, wenn du neu baust und dabei den Effizienzhaus-Standard 40 erreichst. Dein Neubau muss außerdem die Anforderungen an das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllen, also die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) erreichen.
Für ein solches klimafreundliches Wohngebäude kannst du pro Wohneinheit bis zu 150.000 Euro als zinsgünstigen Kredit aufnehmen. Die ersten Jahre gelten als tilgungsfreie Anlaufzeit, in der du nur die Zinsen für den Kredit bezahlst. Die Tilgung startet erst danach. Die Anzahl der tilgungsfreien Jahre hängt von der Kreditlaufzeit ab. Die Zinsbindung endet allerdings immer nach zehn Jahren – du brauchst also einen Anschlusskredit, zum Beispiel einen Bausparvertrag.
Mehr über die Neubau-Förderung liest du in unserem Ratgeber.
Sanierst du deine Immobilie umfassend, so dass mindestens der Effizienhaus-Standard 85 erreicht wird, kannst du den Wohngebäude-Kredit 261 nutzen. Das gilt auch, wenn du eine frisch sanierte Immobilie kaufst, die die Effizienzkriterien dieser Stufe erfüllt. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass die Bauanzeige oder der Bauantrag für dein Haus oder deine Wohnung mindestens fünf Jahre zurückliegt, es also kein Neubau ist.
Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit. Mit der Tilgung des Kredits beginnst du also erst nach einer bestimmten Frist, vorher zahlst du nur die Zinsen. Außerdem erlässt dir die Förderbank mit dem Tilgungszuschuss einen Teil deiner Schulden. Damit verringert sich nicht nur dein Darlehen, du zahlst auch weniger Zinsen.
Je höher die Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss: Für ein Effizienzhaus 40 gibt es maximal 24.000 Euro je Wohneinheit. Für ein Effizienzhaus 85 erhältst du noch bis zu 6.000 Euro als Zuschuss.
Erreichst du beim Sanieren die Erneuerbare-Energien-Klasse, belohnt das der Staat mit 5 Prozent Extra-Tilgungszuschuss, so dass du bei KfW 40 bis zu 37.500 Euro erlassen bekommst. Dafür musst du eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit 65 Prozent des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.
Mehr Details, auch zu weiteren Extra-Tilgungszuschüssen, findest du in unserem Ratgeber KfW für Energieeffizientes Sanieren.
Der Staat vergibt Fördermittel der "Bundesförderung effiziente Gebäude" über zwei Institutionen: Ein Teil wird über die KfW als Kredite weitergereicht, der andere Teil über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Investitionszuschüsse. Beim BAFA kannst du einen Zuschuss beantragen, wenn du nicht dein komplettes Haus sanierst, sondern nur eine oder mehrere Einzelmaßnahmen umsetzt, etwa eine neue Heizungsanlage einbaust. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung
Abhängig vom energetischen Ist-Zustand deines Hauses kannst du mit der Dämmung der Gebäudehülle und dem Einbau einer effizienten Heizung sehr viel Energie und damit langfristig auch sehr viel Geld sparen.
Für den Standard des KfW-Effizienzhauses 85 sind in der Regel diese Sanierungs-Maßnahmen nötig:
Um genau zu erfahren, welche Maßnahmen für dein Haus sinnvoll sind, solltest du einen Energie-Effizienz-Experten oder eine -Expertin beauftragen. Seine oder ihre Hilfe brauchst du ohnehin, sobald du einen KfW-Kredit beantragen möchtest. Das ist eine Fördervoraussetzung. Hier findest du zugelassene Fachleute in deiner Region.
Mehr Tipps geben wir in unserem Ratgeber für die energetische Sanierung.
Such dir einen Finanzierungspartner, der den Kreditantrag für dich stellt. Das kann deine LBS, deine Sparkasse oder eine andere Bank sein.
Der Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein.
Die KfW prüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
Du erhältst eine Förderzusage und unterzeichnest den Kreditvertrag.
Du kannst mit der Umsetzung deines Vorhabens starten.
Die LBS in deiner Region berät dich über die Finanzierung deines Bau- oder Sanierungsvorhabens und bezieht dabei auch die Fördermöglichkeiten der KfW und des BAFA mit ein. Vereinbare am besten gleich deinen persönlichen Beratungstermin - kostenfrei und unverbindlich.