Du willst dein Eigenheim energieeffizienter machen, weißt aber nicht, wo du am besten anfängst? Dann geht es dir wie vielen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern. Ein Sanierungsfahrplan hilft dir dabei, einen Schritt nach dem anderen zu tun - und dabei wirtschaftlich sinnvoll vorzugehen. Wie du einen individuellen Fahrplan erhältst und einen Teil der Beratungskosten zurückbekommst, erfährst du in diesem Artikel.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt dir einen guten Überblick über den energetischen Zustand deiner Immobilie und beschreibt Möglichkeiten zur Energieeinsparung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Zuschuss für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans leider gestoppt.
Voraussetzung für die Fördermittel: Der iSFP wird von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten oder einer zertifizierten Energieeffizienz-Expertin verfasst.
Damit du erfährst, was die richtigen Maßnahmen für die energetische Sanierung deiner Immobilie sind, solltest du eine professionelle Energieberatung nutzen. Ein Experte oder eine Expertin für Energieeffizienz schaut sich das Gebäude an und berät dich zu möglichen Optimierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Du kannst den Berater oder die Beraterin bitten, das Ergebnis in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festzuhalten. Ein solcher Fahrplan zeigt dir anschaulich, wo du aktuell stehst und wie du deine Immobilie Schritt für Schritt oder in einem Zug energetisch sanieren kannst. Die Maßnahmen sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass das Ergebnis wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist.
Damit du sicher sein kannst, fachlich kompetent beraten zu werden, beauftrage am besten einen Experten oder eine Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Die dort aufgeführten Fachleute sind von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zertifiziert. Willst du Fördermittel für die Beratung oder die Sanierung nutzen, musst du sogar jemanden aus der Liste nehmen.
Das BAFA übernahm 80 Prozent der Kosten für die Beratung im Rahmen des folgenden Programms: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Dieses Programm steht derzeit allerdings nicht zur Verfügung.
Auch die KfW fördert Energieberatungen, das aber nicht als Einzelleistung, sondern nur in Kombination mit anderen KfW-Programmen.
Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:
Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.
Such dir einen Energieexperten oder eine Energieexpertin aus der Liste für Förderprogramm des Bundes.
Der Experte oder die Expertin stellt beim BAFA einen Antrag auf Fördermittel und erhält einen Förderbescheid.
Die Energieberatung wird durchgeführt, die Fachperson berät dich und das Ergebnis erhältst du auf Wunsch in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans. Erläutert werden sollte der Plan natürlich auch.
Beide Parteien unterzeichnen die sogenannte "Verwendungsnachweiserklärung".
Du erhältst eine Rechnung von der beratenden Person.
In den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kannst du einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent erhalten, wenn die umgesetzte Sanierungsmaßnahme Teil deines iSFP ist.
Ein Beispiel: Tauschst du deine Fenster aus, kannst du beim BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragen. Kosten die neuen Fenster beispielsweise 10.000 Euro, erhältst du regulär 1.500 Euro als Zuschuss. Wurde dir der Fenstertausch in einem iSFP empfohlen, gibt es noch einmal 500 Euro als iSFP-Bonus obendrauf.