Eine Wärmepumpe steht neben einer Bank vor einem geklinkerten Einfamilienhaus.

So funktioniert die BAFA-Förderung für Wärmepumpen

Die Bundesregierung unterstützt Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die sich von Gas, Kohle, Öl oder einer Nachtspeicherheizung verabschieden und stattdessen auf erneuerbare Energien setzen. Besonders gefördert wird der Einbau von Wärmepumpen. Wir erklären, wie die staatliche Förderung funktioniert und wie du sie beantragst.

Heizungsförderung: Neuerungen ab 2024

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:

  • Alle ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet dann die KfW.
  • Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verortet ist, wird 2024 mit einem neuen KfW-Kredit und den bestehenden Kreditprogrammen für Komplettsanierungen zusammengeführt.
  • Das BAFA konzentriert sich künftig auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch.
  • Von Jahresbeginn an wird auch die Heizungsförderung erhöht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.

Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Ersetzt du eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, erhältst du vom Staat einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Den Antrag auf Förderung kannst du direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Beauftrage erst eine Firma, wenn du die Förderung tatsächlich beantragt hast.


Mit erneuerbaren Energien heizen

Um den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren, greift der Staat allen finanziell unter die Arme, die ihre Häuser und Wohnungen deutlich energieeffizienter machen. Neben der energetischen Dämmung von Gebäuden geht es dabei vor allem darum, alte Öl- und Gasheizungen, Kohleöfen und Nachtspeicherheizungen durch neue Heizanlagen zu ersetzen, die auf erneuerbaren Energien basieren. Wer sein Haus künftig beispielsweise mit Solarwärme, Biomasse oder einer Wärmepumpe beheizt, spart nicht nur Energie, sondern erhält für Anschaffung und Einbau der neuen Anlage Zuschüsse. Wärmepumpen werden dabei besonders gefördert. Bis zu 40 Prozent Förderung sind drin.

Für die Vergabe der Fördermittel für den Heizungstausch  ist nicht mehr die KfW, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Das Programm heißt "Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM). Ist die neue Heizung Teil einer Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, kommt zur Finanzierung für dich ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) infrage.

Diese Wärmepumpen werden gefördert

Wärmepumpen unterscheidet man danach, woher die Energie kommt und wie sie ins Haus übertragen wird. In Ein- oder Zweifamilienhäusern werden in der Regel folgende Wärmepumpen genutzt:

Die Pumpen sind förderfähig, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen. Die Messgröße gibt an, wie effizient eine Anlage arbeitet. Sie beschreibt das Verhältnis von eingesetzter Energie, das ist der Strom, den die Pumpe benötigt, und erzeugter Wärmeenergie für deine Immobilie und für warmes Wasser.

Auch Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen zählen zu den förderfähigen Anlagen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die zwei Erneuerbare-Energien-Heizungen miteinander kombinieren, zum Beispiel eine solarthermische Anlage mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe oder eine Erdwärmepumpe mit einer Holzheizung. Gasheizungen, die in Verbindung mit einer Wärmepumpe arbeiten, zählen seit Sommer 2022 nicht mehr zu den geförderten Anlagen.

So hoch sind die Zuschüsse

Baust du eine neue Wärmepumpe ein, erhältst du 25 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Einen zusätzlichen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent gibt es, wenn du eine noch funktionstüchtige Heizung ersetzt. Weitere 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus bekommt, wer eine Wärmequelle erschließt, also zum Beispiel Erdwärme für seine Heizung nutzbar macht, oder ein natürliches Kältemittel einsetzt.

Treffen alle Voraussetzungen zu, erhältst du einen Zuschuss von 40 Prozent für deine neue Wärmepumpe.

Voraussetzungen für die Förderung

Anders als bei der BAFA-Förderung sonst üblich, brauchst du beim alleinigen Heizungstausch keinen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten  einzubinden. Eine fachkundige Beratung ist natürlich trotzdem wichtig. Für eine erste Einschätzung, welche Heizung für deine Immobilie am besten geeignet sein könnte, kannst du die Energieberatung der Verbraucherzentrale nutzen . Die ist in vielen Fällen kostenlos.

Auch ein Fachunternehmen sollte dich zunächst ausführlich über mögliche Alternativen beraten, bevor du dich für eine neue Heizung entscheidest. Voraussetzung für die Förderung durch das BAFA ist, dass vor der Inbetriebnahme einer neuen Heizung ein hydraulischer Abgleich durchgeführt und die Heizkurve professionell eingestellt wird. Ein solcher Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper im Haus die richtige Menge Wärmeenergie abgeben, deine Heizungsanlage also möglichst effizient arbeitet.

Damit du nach dem Einbau und der Überprüfung der Heizung den BAFA-Zuschuss tatsächlich erhältst, muss das Handwerksunternehmen die sogenannte "Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Heizungstechnik" ausfüllen und bestätigen, dass die neue Anlage alle Fördervoraussetzungen erfüllt. Außerdem musst du die Rechnungen und Zahlungsbelege beim BAFA einreichen.

Dein Weg zur BAFA-Förderung

  1. 1. Angebote einholen

    Informiere dich, was der Einbau deiner neuen Heizung kostet. Vergib aber noch keinen Auftrag, sonst fördert dich das BAFA nicht.

  2. 2. Antrag online ausfüllen

    Um einen Investitionszuschuss zu beantragen, fülle dieses Formular online  aus. Danach bekommst du einen Link für das BAFA-Förderportal, wo du dich anmeldest.

  3. 3. Mit Maßnahme starten

    Jetzt kannst du die Heizungsfachleute beauftragen. Du kannst damit auch abwarten, bis du die Förderzusage hast, um sicher zu sein, dass du den Zuschuss tatsächlich bekommst.

  4. 4. Zusage erhalten

    Wenn du alle Fördervoraussetzungen erfüllst, solltest du laut BAFA die Zusage innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erhalten.

  5. 5. Nachweise einreichen

    Sobald die geplanten Maßnahmen abgeschlossen sind, bezahlst du alle Rechnungen und lädst die Belege dafür im Förderportal hoch.

  6. 6. Zuschuss erhalten

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises überweist dir das BAFA den Zuschuss.

Die LBS finanziert deine Wärmepumpe

Da die Wärmepumpen-Förderung nur einen Teil der Investitionskosten abdeckt und du ohnehin die gesamte Summe vorstrecken musst, benötigst du eventuell einen Kredit. Wir von der LBS beraten dich gern zur passenden Finanzierung deines Vorhabens und informieren dich darüber, wie du einen Bausparvertrag dafür nutzen kannst.

Kosten für deine Modernisierung berechnen

Mit unserem Modernisierungskostenrechner kannst du überschlagen, wie viel dich die energetische Sanierung deiner Immobilie kosten wird und wie du das am besten finanzierst. Hier erfährst du auch, wie viel CO2 du mit welcher Maßnahme einsparst.

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Die wichtigsten Fragen zur BAFA-Förderung für Wärmepumpen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt staatliche Fördermittel für den Einbau von Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erzielen. Bei dieser Kennzahl handelt es sich um eine Angabe zur Effizienz der Pumpe. Die Jahresarbeitszahl informiert darüber, wie viel Einheiten Wärme die Pumpe mit einer Einheit Strom erzeugen kann. Die Art der Wärmequelle ist nicht vorgegeben. Das heißt, dass die für Ein- und Zweifamilienhäuser gängigen Luft-Luft-Wärmepumpen, Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen förderfähig sind, solange sie die erforderliche Jahresarbeitszahl von 2,7 erreichen. Viele Wärmepumpen erreichen übrigens eine deutlich höhere Jahresarbeitszahl. Ist der Einbau der Wärmepumpe Teil einer umfangreichen Sanierung, bei der ein bestimmter KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, kann ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen wurde erst im Jahr 2023 neu aufgesetzt. Da in den nächsten Jahren massive Investitionen in den Gebäudebestand nötig werden, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, und der Wärmepumpe dabei eine Schlüsselrolle zukommt, ist von einer langjährigen Förderung auszugehen. Möglich ist jedoch, dass sich die Fördervoraussetzungen oder die Fördersätze verändern.
Du kannst die Förderung direkt auf der Website des BAFA beantragen. Das Programm heißt "Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM). In deinem Antrag auf BEG-Förderung musst du die voraussichtlichen Kosten für die neue Heizung und ihren Einbau angeben. Vorab solltest du also ein Angebot von dem Handwerksbetrieb einholen, den du beauftragen möchtest.
Zunächst benötigst du ein Angebot von dem Unternehmen, das die Wärmepumpe für dich beschafft und einbaut. Auch wenn du diesen Kostenvoranschlag selbst nicht mit einreichen musst, brauchst du die voraussichtlichen Kosten für das Antragsformular. Für den Fall, dass du die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes planst oder einen Anschluss an ein vorhandenes Gebäudenetz oder Wärmenetz nötig wird, benötigst du einen Lageplan der Gebäude. Es reicht eine handschriftliche Skizze, die du als PDF-Datei zusammen mit dem Antrag auf der Website des BAFA hochlädst. Alle übrigen Unterlagen reichst du erst ein, wenn das Unternehmen mit dem Einbau der Wärmepumpe und eventuell anfallenden weiteren Arbeiten fertig ist und du die Rechnungen bezahlt hast. Diese Dokumente lädst du dann ins BAFA-Portal hoch: Du benötigst die vom Handwerksunternehmen ausgefüllte und unterschriebene "Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Heizungstechnik". Fülle den Verwendungsnachweis des BAFA aus. Dabei handelt es sich um die "Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage". Außerdem reichst du die Rechnungen und deine Zahlungsbelege ein und Unterschreibe die "Bestätigung wahrheitsgemäßer Angaben".
Den Antrag für die Wärmepumpen-Förderung findest du auf der Website des BAFA. Du kannst ihn dort direkt online ausfüllen. Das dazugehörige Förderprogramm heißt "Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM).
Die Grundförderung für eine Wärmepumpe beläuft sich auf 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Ersetzt du eine noch funktionstüchtige Heizung durch eine Wärmepumpe (oder eine andere Heizung auf Basis erneuerbarer Energien), gibt es einen Zuschuss von 10 Prozent obendrauf. Dabei handelt es sich um den sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus. Hinzu kommt ein spezieller Wärmepumpen-Bonus: Erschließt du als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser, erhältst du weitere 5 Prozent Förderung. Alternativ gibt es zusätzliche 5 Prozent, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Hierbei gilt aber, dass du entweder den Zuschuss für die Wärmequelle oder den für das natürliche Kältemittel nutzen kannst, nicht beide zusammen. Maximal bekommst du also 40 Prozent Zuschuss für deine Wärmepumpe, wenn du alle oben genannten Voraussetzungen erfüllst.
Nach Angaben des BAFA benötigt das Bundesamt maximal vier Wochen, um nach Antragstellung über die Förderung zu entscheiden. Wenn du nach Einbau der Heizung den Verwendungsnachweis und alle anderen Unterlagen hochgeladen hast, prüft das BAFA nach eigener Auskunft "schnellstmöglich". Ist alles in Ordnung, erhältst du einen Feststellungsbescheid und das BAFA veranlasst die Überweisung des Zuschusses.