Denkst du darüber nach, dein Haus mit einer effizienten Heizung auszustatten? Eine gute Idee, wenn du deinen Energieverbrauch nachhaltig reduzieren möchtest. Die günstigen Kredite der staatlichen KfW-Bank können dabei helfen, deine Investitionskosten zu senken. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen dafür gelten und wo du sonst noch finanzielle Unterstützung erhältst.
Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:
Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.
Die KfW-Bank fördert den Einbau einer neuen Heizung, wenn du dein Haus umfassend sanierst – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllst.
Erneuerst du deine Heizung, ohne dein komplettes Haus zu sanieren, kannst du einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Die Bausparkasse in deiner Region berät dich zur Finanzierung deines Vorhabens. Dabei prüfen wir auch, welche staatlichen Fördermittel für dich infrage kommen.
Noch sind in den meisten Häusern hierzulande Gasthermen oder alte Ölheizungen in Betrieb. Der Staat fördert den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien. Das soll nicht nur die CO2-Emissionen reduzieren, sondern Deutschland auch unabhängiger von Energieimporten machen. Gut für dich: Du senkst mit einer neuen Heizung deine Energiekosten.
Doch welche Förderung kannst du für dein Sanierungsprojekt "Neue Heizung" nutzen?
Die staatliche Förderbank KfW vergibt Kredite für die energetische Sanierung von Immobilien, die einen bestimmten Effizienzhaus-Standard erreichen. "Wohngebäude – Kredit" (261) heißt das Förderprogramm. Auch den Austausch einer alten Heizung kannst du dir mit diesem Programm fördern lassen, allerdings nur, wenn du mindestens das KfW-Effizienzhaus-Niveau 85 erreichst oder ein Haus unter Denkmalschutz umfassend sanierst.
Damit du den KfW-Kredit nutzen kannst, muss die Bauanzeige oder der Bauantrag für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen. Das heißt, dein Haus darf für dieses Förderprogramm kein Neubau sein. Selbst im Gebäude wohnen, brauchst du übrigens nicht. Auch als Vermieter oder Vermieterin kannst du Mittel aus dem KfW-Förderprogramm 261 beantragen.
Planst du nur den Austausch deiner Heizungsanlage und keine weiteren Sanierungsmaßnahmen, kommt für dich die "Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) infrage. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragst du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW ist dafür nicht mehr zuständig. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur BAFA-Förderung.
Falls du keine KfW- oder BAFA-Fördermittel nutzen kannst oder willst, hast du die Möglichkeit, 20 Prozent der Kosten für deine neue Heizung von der Steuer abzusetzen. Das geht aber nur, wenn du das Haus auch selbst bewohnst.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verhängt. Diese betrifft auch die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude des BAFA. Bis auf Weiteres werden keine neuen Anträge angenommen und die Bewilligung von gestellten Anträgen pausiert. Wichtig: Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, kann wie geplant weitermachen und erhält die Fördermittel.
Die Förderung im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit" setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:
Baustein 1: Du erhältst einen zinsgünstigen Kredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit. Währenddessen zahlst du nur die Zinsen, mit der Tilgung des Kredits beginnst du erst ein bis fünf Jahre später. Wie viele Jahre du Tilgungsaufschub hast, hängt von der Kreditlaufzeit ab. Bei der Sonderform des endfälligen Darlehens zahlst du die Kreditsumme am Ende der Zinsbindung auf einmal zurück. Du kannst zwischen diesen beiden Kreditformen wählen.
Tipp: Mit einem Bausparvertrag gehst du sicher, dass du die Restsumme nach Ende der Laufzeit beziehungsweise nach Ende der Zinsbindung problemlos weiterfinanzieren kannst. Lass dich am besten von der LBS dazu beraten.
Baustein 2: Die KfW erlässt dir einen Teil deiner Schulden. Je höher der KfW-Effizienzhaus-Standard ist, desto höher fällt dieser Tilgungszuschuss aus:
Einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent erhältst du, wenn deine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien funktioniert und du damit mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs im Gebäude deckst. Dabei spricht die KfW von der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse).
Dabei handelt es sich um einen technischen Standard, den die KfW in ihren Förderprodukten nutzt, um anzugeben, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zum sogenannten Referenzgebäude ist. Je niedriger die Zahl ist, desto effizienter ist das Gebäude. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber zum KfW-Effizienzhaus.
Binde einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz ein. Diese Person berät dich und übernimmt später die Baubegleitung. Die KfW trägt die Hälfte der Kosten.
Such dir einen Finanzierungspartner, der den Kreditantrag bei der KfW für dich stellt. Das kann deine LBS, deine Sparkasse oder eine andere Bank sein.
Die KfW prüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
Nach Erhalt der Förderzusage unterzeichnest du den Kreditvertrag und kannst mit der Umsetzung deines Vorhabens starten.
Die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte erstellt nach Abschluss der Arbeiten die „Bestätigung nach Durchführung“, die du bei deinem Finanzierungspartner einreichst. Nach Prüfung durch die KfW wird deinem Kredit der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Zur optimalen Sanierung: Eine neue Heizanlage kann nur wirklich effizient funktionieren, wenn sie optimal auf das jeweilige Gebäude abgestimmt ist. Oft ist es ratsam, zunächst die Dämmung der Gebäudehülle zu optimieren, bevor eine neue Heizung eingebaut wird. Ein Energie-Effizienz-Experte oder eine -Expertin kann dich dazu beraten, welche Schritte in welcher Reihenfolge für deine Immobilie sinnvoll sind und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Um den Sanierungskredit der KfW zu erhalten, ist eine Baubegleitung Pflicht. Hier findest du zugelassene Fachleute in deiner Region.
Zur Finanzierung deines Vorhabens: Die Beraterinnen und Berater der Bausparkassen helfen dir bei allen Fragen rund um die Finanzierung deiner neuen Heizung und prüfen dabei auch, ob du Förderungen in Anspruch nehmen kannst. Bausparen bietet dir eine attraktive Option, bei der du eventuell auch von einer staatlichen Förderung profitieren kannst. Vereinbare am besten gleich einen Beratungstermin bei deiner LBS vor Ort!