Das Haus energetisch sanieren oder das Bad renovieren: Oftmals kannst du einen Teil dieser Kosten von der Steuer absetzen. Wie du diese Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machst und welche Höchstbeträge gelten, erfährst du hier.
Aufwendungen für die energetische Sanierung deines Zuhauses sowie für sonstige Handwerkerleistungen kannst du von der Steuer absetzen.
Bei der energetischen Sanierung deines Haushalts sind bis zu 40.000 Euro Steuer-Bonus drin, sonstige Handwerkerleistungen kannst du bis zu 1.200 Euro pro Jahr geltend machen.
Du sicherst dir Steuerermäßigung, indem du deine Aufwendungen für diese Maßnahmen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichst.
Wichtig für die Zahlung: Bezahle am besten per Überweisung oder Bankeinzug, um die Steuerermäßigung nutzen zu können. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.
Du willst das Dach deines Hauses erneuern, die Heizung austauschen, das Bad modernisieren oder die Fassade dämmen: Dann übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Finanzamt einen Teil der Rechnung ‒ beziehungsweise gewährt dir eine Steuerermäßigung. Denn Aufwendungen wie diese Handwerkerkosten kannst du von der Steuer absetzen. Folgende Leistungen sind steuerlich begünstigt:
Du planst eine energetische Sanierung für deine selbst genutzte, eigene Wohnimmobilie? Dann kannst 20 Prozent der gesamten Arbeits- und Materialkosten in der Steuererklärung absetzen ‒ verteilt über drei Jahre. Vorausgesetzt, das Haus oder die Wohnung ist älter als zehn Jahre
Dies gilt für Kosten bis zum Höchstbetrag von 200.000 Euro. Also senkst du deine Steuerschuld beim Fiskus um maximal 40.000 Euro. Die Kosten für die Planung und Begleitung entsprechender Maßnahmen durch einen Fachmann kannst du nach § 35 c EStG direkt bis zu 50 Prozent absetzen.
Zu den geförderten Maßnahmen der energetischen Modernisierung zählen:
Die Aufwendungen für die energetischen Maßnahmen musst du dir durch den ausführenden Betrieb bescheinigen lassen. Die Rechnung bezahlst du dann per Überweisung oder Bankeinzug, damit du die Zahlung belegen kannst.
Um die Förderung zu erhalten, brauchst du keinen Antrag stellen. Du machst die steuerliche Förderung einfach mit deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend. Du kannst die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ deiner Steuererklärung beantragen.
Bei sonstigen Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, kannst du 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich absetzen. Das gilt für Handwerkerkosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr ‒ für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Gesamtkosten gibst du inklusive Mehrwertsteuer in der Steuererklärung an. Vom Fiskus kannst du dir nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG so bis zu 1.200 Euro erstatten lassen.
Wichtig dabei: Das Finanzamt fördert hier die Arbeitskosten in einem bereits bestehenden Haushalt, Maßnahmen in einem Neubau sind hingegen nicht begünstigt.
Grundsätzlich gilt: Die Modernisierungen oder Reparaturen sollten mit deinem Zuhause und Haushalt in räumlichen Zusammenhang stehen. Müssen beispielweise Haushaltsgeräte wie eine Waschmaschine in der Werkstatt repariert werden, kannst du die Leistungen nicht von der Steuer absetzen. Ebenso werden vom Finanzamt Kosten für den Energiepass oder die Auflösung deines Haushalts nicht anerkannt.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen gelten steuerlich als eigene Kategorien: Zu Handwerkerleistungen zählen Modernisierungen und Renovierungen im eigenen Haushalt, die in der Regel ausgebildete Fachkräfte übernehmen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind hingegen Arbeiten, die von einem Dienstleistenden für dich übernommen werden, die aber ansonsten Mitglieder des bestehenden Haushalts übernommen hätten. Beispiele hierfür sind beispielsweise Fensterputzen oder Gartenpflege. Für Haushaltsnahe Dienstleistungen ist pro Jahr eine maximale Steuererstattung von 4.000 Euro möglich. Mehr Informationen zur Abgrenzung bietet das sogenannte BMF-Schreiben .
Handwerker oder der beauftragte Betrieb müssen in der Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Denn: Materialkosten beispielsweise für Fliesen oder Farbe sind nicht begünstigt und damit nicht absetzbar. Bezahle deine Rechnung immer per Überweisung oder per Bankeinzug.
Denn: Barzahlungen werden auch mit Quittung meist nicht anerkannt. Als Beleg nimmst du einfach die Rechnungen der Handwerker mit in deine Steuererklärung auf ‒ und kannst dich dann über eine Steuerermäßigung von jährlich bis zu 1.200 Euro freuen.
Tipp: Deine Handwerkerkosten übersteigen 6.000 Euro pro Jahr? Dann überprüfe, ob du die Arbeiten an Haus oder Wohnung auf mehrere Jahre verteilen kannst. So kannst du eventuell doch deine gesamten Handwerkerkosten absetzen.
Auch als Mieterin oder Mieter kannst du deine Steuerschuld senken, wenn du beispielsweise einen Betrieb beauftragst, Schönheitsreparaturen in deiner Wohnung zu übernehmen. Auch verschiedene Kosten deiner Nebenkostenabrechnung kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen ‒ abzugsfähige Handwerkerleistungen sind beispielsweise Kosten für Gartenarbeiten, Hausmeisterleistungen, Hausreinigung oder Schornsteinfeger. Im Detail ist der Steuernachlass für handwerkliche Leistungen im §35a des Einkommenssteuergesetzes (ESTG) geregelt. Eine Auflistung der geförderten Leistungen vom Bundesministerium findest du hier .
Steuerlich gefördert werden Arbeiten, die der Wiederherstellung, Renovierung oder Verschönerung dienen.
Die Leistungen der Handwerker müssen für die selbst genutzte Immobilie erbracht werden.
Begünstigt werden nur handwerkliche Tätigkeiten in einem bestehenden Haushalt, nicht in einem Neubau.
Arbeitskosten und Materialkosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Du musst den Auftrag an die Handwerker als private Person vergeben.