Sanierung – jetzt geht’s an die Bausubstanz

Das solltest du wissen, wenn du Schäden beheben oder deine Immobilie energetisch sanieren lässt.

Das Dach neu decken, einen feuchten Keller trockenlegen, neue Rohre verlegen oder morsche Balken austauschen lassen – mit den passenden Sanierungsmaßnahmen wird dein Zuhause wieder instandgesetzt. Ob du ein altes Haus gekauft hast oder deine in die Jahre gekommene Immobilie grundlegend sanieren möchtest, wir haben die passenden Tipps für dich – auch für die energetische Sanierung.

Instandsetzen

Je nach Zustand macht eine Teil- oder Kernsanierung das Haus oder die Wohnung wieder bewohnbar – und steigert den Wert der Immobilie.

Energie und Geld sparen

Die energetische Sanierung wird für Gebäude immer wichtiger. Einige Maßnahmen schreibt sogar der Gesetzgeber vor. Nicht zuletzt kannst du aber langfristig Kosten sparen - und der Umwelt etwas Gutes tun.

Förderungen nutzen

Oft kannst du für die Finanzierung Förderungen nutzen, zum Beispiel bei einem LBS-Bausparvertrag in Kombination mit einem KfW-Darlehen.

Definition: Was unter „Sanierung“ fällt

Renovierung, Modernisierung, Sanierung – im Alltag werden die Begriffe oft verwendet, als wäre es alles dasselbe. Tatsächlich umfasst „Renovieren“ aber Verschönerungsaktionen am Haus oder der Wohnung, zum Beispiel Wände streichen. Beim „Modernisieren“ bringst du die Immobilie – oder Teile des Gebäudes – auf den neusten Stand, zum Beispiel durch Einbau einer neuen Heizung. Die Sanierung hingegen behebt grundsätzlich Schäden an der Bausubstanz. Damit ist sie oft der umfassendste Eingriff.

Ein paar Beispiele für Sanierungsmaßnahmen:

  • Reparaturen am Dach wie z.B. ...

    Das Dach ist undicht und muss komplett oder teilweise neu gedeckt werden.

  • Raumreparaturen wie z.B. ...

    Der Keller ist  feucht und muss trockengelegt werden.

  • Instandhaltungen wie z.B. ...

    Alte Rohre müssen entfernt und neu verlegt werden.

  • Instandsetzungen wie z.B. ...

    Morsche Balken im Dachstuhl müssen ausgetauscht werden.

Sonderfall: Energetische Sanierung

Im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Energie sparen, gehen die Begriffe „energetische Sanierung“ und „Modernisierung“ im Sprachgebrauch mittlerweile so fließend ineinander über, dass sie sich häufig nicht trennen lassen. So wird beim Einbau einer neuen, energieeffizienten Heizung beispielsweise sowohl von energetischer Sanierung als auch von Modernisierung gesprochen, je nachdem welchen Aspekt du hervorheben willst. Bei der energetischen Sanierung geht es also nicht immer an die Bausubstanz, sondern sie umfasst auch Modernisierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken.

Weitere Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung gehören:

  • Dämmungen wie z.B. ...

    Die Kellerdecke, das Dach oder die Gebäudefassade werden gedämmt.

  • Einbauten bzw. Austausch wie z.B. ...

    Neue energieeffizientere Fenster sollen eingebaut werden.

  • Installationen wie z.B. ...

    Eine Photovoltaikanlage soll installiert werden.

Wichtig ist der Sonderfall "Energetische Sanierung" vor allem, weil es für viele Maßnahmen zur energetischen Sanierung hohe Förderungen und sehr günstige Kredite gibt, zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dein LBS-Berater oder deine -Beraterin informieren dich gern dazu.

Tipp: Eine Energieberatung mit einem Effizienzexperten oder einer -expertin lohnt sich vor allem dann, wenn du mehrere Maßnahmen planst. Auf einmal oder nach und nach. Profis findest du über die Deutsche Energie-Agentur (dena) .

Unsere Ratgeber für deine Sanierung

Finanzierungsbausteine für deine Sanierung jetzt oder später

  • LBS-Bausparvertrag:

    Spare regelmäßig Eigenkapital an und sichere dir ein günstiges Bauspardarlehen für dein Sanierungsvorhaben in der Zukunft. Oft kannst du dabei zusätzlich von Förderungen durch Staat und Arbeitgeber profitieren.

  • LBS-Vorfinanzierung:

    Ist dein Bausparvertrag noch nicht ausreichend bespart und nicht zuteilungsreif, finanzieren wir die Summe auch solange vor. Nach Zuteilung löst der Bausparvertrag diese Vorfinanzierung ab und du tilgst anschließend nur noch das Bauspardarlehen. Das gibt dir Zinssicherheit bis zum Schluss.

  • LBS-Modernisierungskredit:

    Summen bis 50.000 Euro für Modernisierung und Sanierung finanzieren wir mit Abschluss eines neuen Bausparvertrags auch ohne Absicherung im Grundbuch vor. Das geht schnell, ist unbürokratisch und spart Geld.

  • LBS-Bausparvertrag in Kombination mit KfW-Darlehen:

    Wenn die Zinsbindung deines KfW-Förderdarlehens ausläuft, brauchst du oft eine Anschlussfinanzierung. Dafür eignet sich ein Bausparvertrag in Höhe der Restschuld. Damit sicherst du dir günstige Zinsen von der ersten bis zur letzten Rate deiner Finanzierung.

Kosten einer Sanierung

Was deine Sanierung kostet, hängt natürlich stark davon ab, welche Maßnahmen du durchführen lässt. Dadurch sind pauschale Angaben zu den Kosten schwierig. Ein ungefährer Richtwert besagt jedoch, dass eine Komplettsanierung eines alten Hauses etwa 400 bis 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche kosten kann. Das sind jedoch grobe Schätzungen, die im Einzelfall je nach Maßnahmen auch ganz anders ausfallen können. Genauere Informationen findest du in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Haussanierung.

So werden energetische Sanierungen gefördert

Der Staat fördert energetische Sanierungen im Bestand um ein Vielfaches höher als neue effiziente Gebäude. Nutze diese Förderungen und binde öffentliche Darlehen und Zuschüsse in deine Planungen mit ein. Die Finanzierungsfachleute der LBS helfen dir gern dabei.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und das Klima schützen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung können bezuschusst werden. Ein neues Förderkonzept der BEG für erneuerbares Heizen ist derzeit in Planung.

Zinsgünstige Kredite kannst du oft auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen. Gefördert wird die Sanierung zu einem Effizienzhaus mit Darlehen von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit und zusätzlich hohen Tilgungszuschüssen.

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen gibt es über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwanddämmung, Dachdämmung, Fenstertausch), der Einbau neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungen (Hydraulischer Abgleich) oder der Einsatz optimierter Anlagentechnik (Lüftungsanlagen).

Hinweis: Die Fördertöpfe haben in der Regel ein klar vorgegebenes Kontingent. Berücksichtige bei der Planung, deinen Antrag möglichst früh zu stellen, damit dieses nicht bereits erschöpft ist.

Tipp: Beantrage grundsätzlich immer zuerst die Förderung, bevor du mit deinem Vorhaben startest und Aufträge an Handwerksbetriebe vergibst. Angefangene Maßnahmen werden häufig nicht mehr gefördert.

Häufige Fragen zur Sanierung

Bei einer Sanierung werden prinzipiell Schäden an der Bausubstanz eines Gebäudes behoben, zum Beispiel ein feuchter Keller trockengelegt oder ein undichtes Dach neu gedeckt. Damit wird das Haus oder die Wohnung instandgesetzt. Der Begriff grenzt sich von der Renovierung ab. Bei der Renovierung wird das Haus oder die Wohnung instandgehalten, zum Beispiel durch Verschönerungs- und kleine Ausbesserungsmaßnahmen wie das Streichen der Wände. Zudem unterscheidet sich die Sanierung von der Modernisierung. Letztere hat das Ziel, die Immobilie auf den neusten Stand zu bringen, zum Beispiel durch Einbau einer neuen Heizung. Im Bereich energieeinsparender Maßnahmen lassen sich jedoch Modernisierung und energetische Sanierung oft nicht mehr trennen: Energetische Sanierung bedeutet, dass es Ziel der Maßnahmen ist, die Energieeffizienz zu verbessern. Auch das geht beispielsweise durch den Einbau einer neuen Heizung.
Sanierung ist der Überbegriff für eine Teilsanierung und eine umfassende Kernsanierung. Letztere umfasst nicht nur einzelne Maßnahmen wie bei einer Teilsanierung, sondern viele Maßnahmen gleichzeitig. Diese führen bei der Kernsanierung dazu, dass das Haus oder die Wohnung danach nahezu neuwertig ist.
Die Kosten einer Sanierung hängen davon ab, welche Maßnahmen du durchführen lässt. In unserem Ratgeber „Kosten deiner Haussanierung“ bekommst du einen guten ersten Überblick.
Wenn ein Gebäude sanierungsbedürftig ist, bedeutet das, dass erst eine Sanierung durchgeführt werden muss, bevor das Haus oder die Wohnung bewohnbar ist. Es liegen in diesem Fall in der Regel Schäden an der Bausubstanz vor. Die Maßnahmen bei einer sanierungsbedürftigen Immobilie erfordern einen wesentlich höheren Kosten- und Arbeitsaufwand als bei einer renovierungsbedürftigen Immobilie. Bei einer renovierungsbedürftigen Immobilie können Eigentümerinnen und Eigentümer oft auch selbst Hand anlegen (zum Beispiel Wände streichen), bei einer sanierungsbedürftigen Immobilie ist es jedoch meist notwendig, einen Fachbetrieb zu beauftragen, zum Beispiel um morsche Balken im Dachstuhl auszutauschen.
Wenn du jetzt einen Altbau kaufst, erbst oder schon Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin eines Altbaus bist, den du noch nicht vor dem 1. Februar 2002 bewohnt hast, bist du unter Umständen zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Demnach muss die oberste Geschossdecke oder das Dach so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient dort 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet, vgl. auch GEG § 47. Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen ebenfalls gedämmt werden, vgl. GEG § 71. Wenn Öl- oder Gasheizungen über 30 Jahre alt sind, müssen diese außerdem – bis auf einige Ausnahmen – ausgetauscht werden. Ab 2024 werden in Bezug auf Heizungen voraussichtlich neue Regelungen gelten. Dazu soll zählen, dass bei neu eingebauten Heizungen mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Eigentümerinnen und Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, sollen davon ausgenommen werden. Darüber hinaus gibt es weitere Sanierungspflichten, die für alle Eigentümerinnen und Eigentümer gelten. So musst du nach GEG § 48 die Fassade deines Gebäudes dämmen, wenn du ohnehin mehr als zehn Prozent der Fassade ausbesserst. Streichen gilt dabei nicht als ausbessern. Auch die Europäische Union (EU) plant derzeit Maßnahmen, um Eigentümerinnen und Eigentümer in Zukunft zur energetischen Sanierung zu verpflichten. Ein Energieberater oder eine -beraterin kann dich umfassend über den aktuellen Stand sowie notwendige und verpflichtende Sanierungsmaßnahmen an deiner Immobilie informieren.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wie lange die Sanierung dauert, ist abhängig von den jeweiligen Maßnahmen.
Ein Sanierungsgebiet ist ein geografischer Bereich, den eine Stadt oder Gemeinde festlegt, um städtebauliche Missstände dort gezielt zu verbessern. Geregelt ist das im Baugesetzbuch (BauGB) § 142.