Mit einem Riester-Vertrag nimmst du einen Teil deiner Altersvorsorge selbst in die Hand und sorgst für die Zeit nach dem Berufsleben vor. Das Ziel: Während der Berufsjahre Kapital aufbauen für eine Riester-Rente, die du dann lebenslang erhältst. Deinen Weitblick fördert der Staat gleich doppelt ‒ durch Zulagen und mögliche Steuervorteile.
Mit deiner Riester-Rente baust du dir eine zusätzliche Rente für den Ruhestand auf ‒ und profitierst von staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen.
Die vollen staatlichen Zulagen erhältst du, wenn du pro Jahr mindestens 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttoeinkommens (rentenversicherungspflichtig) einzahlst (abzüglich der Zulagen). Auch für deine Kinder erhältst du Förderung in Form von staatlichen Zuschüssen.
Wer bereits unter 25 Jahren mit dem Riestern beginnt, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
Du willst dich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen, sondern selbst vorsorgen? Dann kann die Riester-Rente eine sinnvolle Option sein. Sie ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Ihr Prinzip ist ganz einfach: Du zahlst einen Teil deines Bruttogehalts in deinen Riester-Vertrag ein und baust du dir mit deinen Spareinlagen und den staatlichen Zulagen ein Guthaben auf. Dieses erhältst du im Rentenalter als monatliche Rente ausgezahlt.
Anspruch auf Riester-Förderung hast du, wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst ‒ und somit beispielsweise zu einer der folgenden förderberechtigten Personen- oder Berufsgruppen gehörst:
Angestellte
Beamte, Richter oder Soldaten
Auszubildende
Rentenversicherungspflichtige Selbstständige, z. B. Erzieherinnen und Erzieher oder Kunstschaffende und Publizierende
Um die maximale Förderung zu erhalten, musst Du jährlich den sogenannten Mindesteigenbeitrag auf dein Riester-Konto einzahlen. Die genaue Höhe ist abhängig von deinem Einkommen. Zahlst du mindestens 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttoeinkommens ein (abzüglich der Zulagen), erhältst du die volle Grundzulage. Zusätzlich zu dem genannten Mindestbetrag kannst du natürlich auch höhere Beträge einzahlen. Das absolute Minimum ist jedoch ein Betrag von 60 Euro pro Jahr.
Dann hast du Anspruch auf eine weitere Unterstützung: die Kinderzulage. Sie ist abhängig vom Geburtsjahr des Kindes: 300 Euro bei Geburt ab 2008, 185 Euro bei Geburt vor 2008.
Ein Beispiel: Du verdienst als Single 30.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen pro Jahr. Vier Prozent davon wären 1.200 Euro ‒ von dieser Summe ziehst du die Grundzulage von 175 Euro ab. Somit bleibt ein Mindesteigenbeitrag von 1.025 Euro, den du einzahlen musst, um die volle Förderung zu erhalten. Für ein Kind, das nach 2008 geboren ist, würdest du zusätzlich die Riester-Kinderzulage von 300 Euro erhalten. Dein zu zahlender Mindesteigenbeitrag würde sich somit auf insgesamt 725 Euro verringern. Generell gilt: Zahlst du weniger als den errechneten Eigenbeitrag ein, fallen auch die Zulagen entsprechend geringer aus.
Ohne Kinder | Mit Kind (nach 2008 geboren) | |
---|---|---|
Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent von 30.000 Euro | 1.200 Euro | 1.200 Euro |
minus Grundzulage | -175 Euro | -175 Euro |
minus Kinderzulage | -0 Euro | -300 Euro |
zu zahlende Eigenbeitrag | 1.025 Euro | 725 Euro |
Die jährlichen Zulagen gehen nicht automatisch auf deinem Riester-Konto ein ‒ du musst sie selbst beantragen. Dafür stellst du den Zulagenantrag, den du von deinem Anbieter erhältst. Der Zulagenantrag wird nach Ablauf eines jeden Beitragsjahres zu Beginn des neuen Jahres zugesandt. Wichtig: Die Anträge können zwei Jahre rückwirkend gestellt werden ‒ also zum Beispiel 2023 noch für das Jahr 2021.
Ein Dauerzulagenantrag macht es für dich noch einfacher. Diese Vollmacht ist die Voraussetzung, dass dein Anbieter für dich die wiederkehrende Beantragung der Zulagen übernimmt. So musst du sie nicht jedes Jahr selbst anfordern. Wichtig: Prüfe regelmäßig deinen Dauerzulagenantrag. Denn du bist verpflichtet, dass die gemachten Angaben aktuell sind ‒ beispielsweise Höhe des Einkommens und Familienstand. Ungenaue oder fehlerhafte Angaben können im schlimmsten Fall dazu führen, dass gezahlte Zulagen zurückgefordert werden.
Extra-Tipp: Wenn du deinen Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt und die erste Zulage beantragst, erhältst du einmalig 200 Euro. Diesen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus erhältst du zusätzlich zur Grundzulage von 175 Euro ‒ und profitierst so von insgesamt 375 Euro Förderung für deinen Vertrag.
Neben den Zulagen bringt deine Riester-Rente auch Steuervorteile. Deine Jahresbeiträge und Zulagen kannst du als Sonderausgaben geltend machen ‒ bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro. Dafür füllst du die Anlage AV deiner Einkommensteuererklärung aus. Wie hoch der Steuervorteil ausfällt, ist von deinem Einkommensteuersatz abhängig. Das Finanzamt ermittelt in einer sogenannten Günstigerprüfung, ob für dich der Sonderausgabenabzug oder die staatlichen Zulagen vorteilhafter sind. Du erhältst dann automatisch die für dich beste Förderung angerechnet.
Gut zu wissen: Bei der Riester-Rente greift die nachgelagerte Besteuerung. Du sparst als Riester-Sparerin und Riester-Sparer in der Ansparphase während deines Berufslebens Steuern. Erst nach Renteneintritt zahlst du Steuern auf die erhaltene Förderung. Allerdings ist dein Einkommen dann meist geringer, sodass für dich ein geringerer Steuersatz gilt ‒ und du zusätzlich profitierst.
Es gibt verschiedene Riester-Produkte. Welches zu dir passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie alt bist du? Bist du verheiratet und hast Kinder? Welches Einkommen steht dir zur Verfügung und wieviel Risiko möchtest du beim Sparen eingehen? Abhängig von deinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen stehen dir zur Verfügung:
z. B. Wohn-Riester-Bausparvertrag oder Wohn-Riester-Darlehensvertrag.
Du möchtest deinen Riester-Vertrag nutzen, um in ein eigenes Zuhause zu investieren? Im Beitrag zum Wohn-Riester zeigen wir dir, wie du dir Zulagen und Steuervorteile sicherst, um dein Eigenheim zu finanzieren.