Beim Abschluss deines Bausparvertrages fällt in der Regel eine einmalige Abschlussgebühr an. Sie ist abhängig von der Höhe deiner gewählten Bausparsumme. Wie berechnet sich die Gebühr und in welchem Fall kannst du sie steuerlich absetzen?
Die meisten Bausparkassen erheben für den Abschluss eines Bausparvertrages eine Gebühr.
Die Höhe hängt von deiner Bausparsumme ab – und beträgt meist zwischen 1,0 und 1,6 Prozent.
Eine Rückerstattung der Gebühr ist in der Regel nicht möglich.
Erhöht sich die Bausparsumme nachträglich, steigt auch die Höhe deiner Abschlussgebühr.
Du hast dich fürs Bausparen entschieden und dein Bausparvertrag ist unterschrieben. Jetzt wird einmalig die Zahlung einer sogenannten Abschlussgebühr fällig. Du zahlst sie an deine Bausparkasse für die Beratungs- und Verwaltungskosten, die mit deinem Bausparvertrag zusammenhängen. Mit der Überweisung gilt der Vertrag als eingelöst. Du kannst die gesamte Summe in einem Stück bezahlen. Eine weitere Option: Du lässt den Betrag von deiner ersten monatlichen Rate abziehen.
Abschlussgebühren für Bausparverträge sind zulässig, da sie auch der Gemeinschaft der Bausparer zugutekommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2010.
Im Vertrag mit deiner Bausparkasse ist festgelegt, wie hoch deine Abschlussgebühr ist. Üblich sind 1,0 bis 1,6 Prozent deiner gesamten Bausparsumme. Doch was heißt das?
Ein Beispiel: Du möchtest Bausparen und schließt einen Bausparvertrag über 100.000 Euro ab. Diese vereinbarte Bausparsumme setzt sich aus deinem angesparten Guthaben zusammen und dem Bauspardarlehen, das du später zurückzahlst. Beträgt nun die Abschlussgebühr 1,0 Prozent, zahlst du beim Vertragsabschluss ein Entgelt von 1.000 Euro – sind 1,6 Prozent vereinbart sind es 1.600 Euro.
Bitte beachte: Dein gezahltes Geld kannst du in der Regel nicht zurückfordern. Das gilt auch, wenn du deinen abgeschlossenen Bausparvertrag kündigst. Einzig bei einem wirksamen Widerruf deines Bausparvertrages, besteht die Möglichkeit einer Rückforderung. Dafür musst du schnell handeln – und den Widerruf innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung des Vertrags bei deiner Bausparkasse einreichen.
Was passiert mit der vereinbarten Zahlung für den Vertragsabschluss bei einer nachträglichen Erhöhung der Bausparsumme? Die Gebühr steigt ebenfalls, da sie prozentual von deinem Gesamtbetrag abhängt.
Ein Beispiel: Du hast mit deiner Bausparkasse – beispielsweise der LBS – eine bestimmte Bausparsumme vereinbart – und die Gebühr für den Vertragsabschluss gezahlt. Erhöht sich deine Gesamtsumme später, zahlst du den noch fehlenden Betrag entsprechend nach.
Verringerst du die Bausparsumme, beispielsweise während der Ansparphase, kannst du den zu viel gezahlten Teil deiner Gebühren allerdings nicht zurückfordern.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Abschlussgebühr deines Bausparvertrages von der Steuer absetzen. Allerdings nur, wenn du das angesparte Geld aus deinem Bausparvertrag nutzt, um eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen, die du später vermietest. Dann kannst du die Gebühr in deiner Steuererklärung als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Wohnst du jedoch selbst in der Immobilie, fällt für dich diese staatliche Förderung weg – und damit auch der steuerliche Vorteil.