Häufig gestellte Fragen - FAQ

Du hast eine Frage zu Deinem Bausparvertrag oder zu Deinem Jahreskontoauszug? Schau gerne in den häufig gestellten Fragen, ob Deine dabei ist.

Wenn Du nicht das Gesuchte findest, wende Dich bitte an unser ServiceCenter oder Deine Beraterin und Deinen Berater vor Ort.

Allgemein

Den "Weg" zu Deinem zuständigen FinanzCenter findest Du über den Kontakt-Button oben im Menü.

Du kannst einen Bausparvertrag online direkt im Anschluss an eine Beispielberechnung z. B. im Bausparrechner beantragen oder dich an Deinen zuständigen Ansprechpartner (siehe Kontakt-Button oben im Menü) wenden.

Die Kontoverbindung lautet: Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, BLZ 500 500 00, Konto-Nr.: 601 005 Für Überweisungen im SEPA-Format verwende bitte: IBAN: DE65500500000000601005 (22 Stellen elektronisch) bzw. DE65 5005 0000 0000 6010 05 (auf Papier) BIC: HELADEFFXXX (11-stellig). Deine Bausparvertragsnummer (BSV) gibst du bitte im Verwendungszweck an. Bei der Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen ist statt des früheren Textschlüssels "54" im Zahlungsauftrag deines Arbeitgebers der vierstellige Alpha-Code "CBFF" zu verwenden.

Der Institutsschlüssel lautet 1000365.

Die Postadresse für die LBS Hessen-Thüringen lautet: Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, 60297 Frankfurt am Main

Über den Button "Kontakt" oben im Menü erhältst du alle Kontaktdaten.

Viele Formulare, Bescheinigungen, Anträge oder Zweitschriften der LBS findest du unter dem Menüpunkt Service/ Service-Center oder Du meldest dich bei unseren Mitarbeitern im Service-Center.

Sprich hierzu gerne unser ServiceCenter an. Die Kontaktdaten findest du unter dem "Kontakt"-Button oben im Menü.

Die Zeitschrift „Das Haus“ kannst Du bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter bestellen. Hier erfährst du auch weitere Informationen rund um das Abo.

Die Zeitschrift DAS HAUS kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Verzichtet der Bausparer auf den weiteren Bezug der Zeitschrift, wird die Lieferung mit ca. 1-2 Monaten Versatz eingestellt. Der auf den gekündigten Zeitraum entfallende Kostenbeitrag wird erstattet. Schick uns dazu bitte ein formloses Schreiben mit der Angabe Deiner Bausparvertragsnummer zu - gerne auch per E-Mail an das Service Center. Der Bezug endet zudem automatisch, wenn kein Bausparvertrag mehr besteht.

Zur genaueren Finanzierung, die sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen richtet und sehr komplex ist, geben Ihnen die Mitarbeiter Ihrer LBS vor Ort oder in der Sparkasse in einem umfassenden Beratungsgespräch gerne ausführliche Informationen.

Bausparvertrag

Auskunft über Einzahlungen auf deinen Bausparvertrag erhältst du im ServiceCenter oder nutze unser Angebot der Online-Vertragsauskunft über "Service" -> "Online-Vertragsauskunft".

Nutze dazu bitte unter "Service" -> "Service-Center" das Formular zur Adressänderung.

Kontoverbindungen können nur schriftlich geändert werden. Nutze dazu das Formular „Einzugsauftrag“ in unserem Formularbereich oder fordere dieses Formular in unserem ServiceCenter an.

Nutze zur Änderung des Dauereinzugs das Formular „Einzugsauftrag“ in unserem Formularbereich oder fordere das Formular in unserem ServiceCenter an.

Auskunft über deine monatliche Sparrate auf deinen Bausparvertrag erhältst Du über unser ServiceCenter. Die Kontaktdaten findest du unter dem Button "Kontakt" oben im Menü.

Auskünfte erhältst du über unser ServiceCenter oder in den FinanzCentern vor Ort. Die Kolleginnen und Kollegen ermitteln gemeinsam mit dir den günstigsten Freistellungsbetrag. Deinen bisherigen Freistellungsauftrag kannst du durch einen neuen ersetzen. Schicke uns dazu einfach ein ausgefülltes Formular zu, das du online findest oder bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter bestellen können.

Dein Guthabenszins und auch Dein Sollzins richtet sich nach dem jeweiligen Tarif Deines Bausparvertrages.

Die Laufzeit beträgt bei allen Tarifen, außer Tarif Vario 3, R, R1 und Classic B mindestens 18 Monate. Die Mindestsparzeit bei Tarif Vario R und Vario 3 umfasst 48 Monate, beim Tarif Vario R1 beträgt sie 80 Monate und beim Tarif Classic B 84 Monate.

Sonderzahlungen sind jederzeit ohne Rücksprache mit der LBS möglich.

Hier empfehlen wir ein Gespräch mit einem Berater in Deinem FinanzCenter vor Ort oder in der Sparkasse, da die Kündigung oft nicht der einzige Weg ist, um das benötigte Geld zu erhalten. Des weiteren kannst du somit den Verlust der Fördermittel bzw. einen eventuellen Abschlag umgehen. Bei einer Sofortauszahlung wird i. d. R. ein Abschlag berechnet. Wir verzichten auf einen Zinsausgleich bei Tod, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Auch hier ist eine Beratung durch die Spezialistinnen und Spezialisten vor Ort oder in der Sparkasse empfehlenswert.

Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Ehescheidung führt häufig zu einer Teilung oder Umschreibung eines Bausparvertrages. Die Möglichkeiten der weiteren Vertragsführung, sowie die prämienrechtlichen Auswirkungen klärst Du am besten direkt in deinem FinanzCenter vor Ort oder in deiner Sparkasse.

Kredit

Wenn Du einen Kredit von der LBS benötigst, bevor Dein Bausparvertrag zugeteilt wird, ist dies möglich. Man spricht hierbei von einem Vorfinanzierungskredit (Mindestansparung noch nicht erfüllt) bzw. einem Zwischenfinanzierungskredit (Mindestansparung erfüllt). Kläre Genaueres bitte im FinanzCenter vor Ort.

Ein Bausparvertrag ohne das notwendige Guthaben kann in Höhe der Bausparsumme vorfinanziert werden. Während der Laufzeit des Vorfinanzierungskredites wird der vorfinanzierte Bausparvertrag durch regelmäßige Sparleistungen angespart. Der Vorfinanzierungskredit dient also zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages und wird zum Zuteilungstermin durch die Bausparsumme automatisch abgelöst. Bis dahin wird der Vorfinanzierungskredit zu marktüblichen Konditionen verzinst. Anschließend genießt du die Vorteile des LBS-Bauspardarlehens. Im FinanzCenter oder in der Sparkasse vor Ort informieren wir dich gerne in einem Beratungsgespräch über genaue Details, um den Vorfinanzierungskredit auf deine persönlichen Bedürfnisse exakt abzustimmen.

Dein Bausparvertrag hat bereits das Mindestguthaben erreicht und steht kurz vor der Zuteilung. Wenn du jetzt schon Geld brauchst, kannst du deinen Vertrag maximal in Höhe der Bausparsumme „zwischenfinanzieren“. Ein Zwischenfinanzierungskredit dient also zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages und wird zum Zuteilungstermin durch die Bausparsumme automatisch abgelöst. Bis dahin wird der Zwischenfinanzierungskredit zu marktüblichen Konditionen verzinst. Anschließend kannst du die Vorteile des LBS-Bauspardarlehens genießen. in unseren FinanzCentern oder in der Sparkasse vor Ort informieren wir dich gerne über genauere Details, um den Zwischenfinanzierungskredit in einem persönlichen Beratungsgespräch auf deine Bedürfnisse abzustimmen.

Jahreskontoauszug - Allgemein

Du solltest pro Konto, das im letzten Jahr (auch nur zeitweise) aktiv gewesen ist, einen Auszug erhalten. Beispiel: Dein Bausparvertrag wurde letztes Jahr zugeteilt. Dabei wurde das Guthaben ausgezahlt, das Sparkonto ist erloschen. Die Differenz aus Bausparsumme und Guthaben wurde als Bauspardarlehen an Dich ausgezahlt. In diesem Fall erhältst Du also zwei Auszüge, einen für das Sparkonto und einen für das Darlehenskonto. Außerdem erhältst Du einen WoP-Antrag (Wohnungsbauprämie). Wenn Du der Meinung bist, dass Unterlagen fehlen, sprich bitte mit Deiner Beraterin oder Deinem Berater vor Ort . Sie werden diese Unterlagen ggf. für Dich anfordern.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen von Deinem Arbeitgeber direkt an die LBS. Auf die im Vorjahr geleisteten VL-Zahlungen erhältst Du die Arbeitnehmersparzulage mit 9 % auf die eingezahlte Summe. Die Höhe der Förderung beträgt als Höchstsatz 43,00 €, wenn Dein Arbeitgeber jährlich 470 € überweist. Die Arbeitnehmersparzulage ist in Deiner Steuererklärung zu beantragen. Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt bei Alleinstehenden bei 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen, bei Verheirateten beträgt die Grenze 80.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Für begünstigte Aufwendungen kannst Du im Rahmen von Höchstgrenzen (700 / 1.400 € pro Jahr bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 35.000 / 70.000 € (Alleinstehende/ Verheiratete)) 10% Wohnungsbauprämie für im Vorjahr eingezahlte Beträge beantragen. Zu den begünstigten Aufwendungen zählen von Dir erbrachte Sparleistungen, für das Vorjahr gutgeschriebene Zinsen sowie Einzahlungen, die mit der Abschlussgebühr verrechnet werden.

WoP ist die Kurzform von Wohnungsbauprämie, eine staatliche Förderung. Das Erhalten der WoP ist von Deinem zu versteuerndem Einkommen abhängig. Bei Alleinstehenden beträgt die Einkommensgrenze 35.000 €, bei verheirateten Lebenspartnern liegt diese Summe bei 70.000 €. Der Prämiensatz beträgt 10% (für im Vorjahr eingezahlte Beträge). Die begünstigten Höchstbeiträge sind 700 € Alleinstehende/ 1.400 € Verheiratete (mind. jedoch 50 €). Du kannst die WoP nur einmal pro Jahr beantragen, jedoch rückwirkend auf zwei Jahre. Die Höhe Deiner eigenen Einzahlungen im laufenden Jahr, die mit 10% gefördert werden, erfährst Du bei uns im ServiceCenter . Die Wohnungsbauprämie wird mit dem WoP-Antrag beantragt, der Deinem Jahreskontoauszug beiliegt. Sollte dieser Vordruck fehlen, kannst Du online, bei Deinem FinanzCenter, dem ServiceCenter oder Deiner Sparkasse eine Zweitschrift anfordern.

Die Belastung eines Kontoführungsentgelts richtet sich nach dem Tarif. Bei Verträgen in den Tarifen Vario E, E1, U, U1, R und R1 sowie Classic S (vor 01.09.2007 abgeschlossen), S1, N1, F1, L, L1 und Young wird kein Kontoführungsentgelt belastet, bei Verträgen in anderen Tarifen wird ein Kontoführungsentgelt belastet.

Für alle Konten, die im letzten Jahr aktiv waren, wird ein Auszug erstellt. Dabei ist es unerheblich, ob das Konto z. B. nur am Jahresanfang oder das ganze Jahr über bestand.

Bei der LBS Hessen-Thüringen werden alle Konten, die zu ein und demselben Bausparvertrag gehören, unter der Nummer dieses Bausparvertrages geführt. So kann es sein, dass zum Beispiel Dein Darlehenskonto die selbe Kontonummer hat wie Dein (zugeteiltes) Sparkonto. Auf jedem Auszug ist daher die Kontoart zur besseren Unterscheidung links unter der Adresse angegeben.

Wenn Du zusätzliche unterjährige Auszüge benötigst, kannst Du diese anfordern. Alternativ empfehlen wir Dir, Dich für die Online-Vertragsauskunft freischalten zu lassen, wo Du tagesaktuell alle Informationen rund um Deinen Vertrag sehen kannst.

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden nicht von der LBS eingezogen, sondern von Deinem Arbeitgeber an die LBS überwiesen. Wir haben sämtliche Zahlungseingänge bis zum 31.12. berücksichtigt. Solltest Du dennoch VL-Zahlungen vermissen, empfehlen wir Dir, Dich an Deinen Arbeitgeber unter Angabe der Kontonummer Deines Bausparvertrages zu wenden.

Die Zuteilung eines Bausparvertrages ist von mehreren Faktoren abhängig: Die tarifliche Mindestansparung (40 %, 45 % oder 50 %) der vertraglich festgelegten Mindestwartezeit sowie der Bewertungszahl (Zeit-Mal-Geld-System). Wenn Du die Zuteilung zu einem bestimmten Termin benötigst, empfehlen wir Dir, mit einer Beraterin oder einem Berater vor Ort einen Termin zu vereinbaren, um so die für Dich optimale Lösung zu finden.

Die Restlaufzeitzeit Ihres Bauspardarlehens hängt von den monatlichen Einzahlungen ab, die Du darauf leistest. Zahlst Du nur den Mindest-Zins- und Tilgungsbeitrag, dauert es länger, als wenn Du einen höheren Betrag zahlst. Bei konkreten Berechnungen helfen Dir unsere Beraterinnen und Berater vor Ort gerne weiter. Sie können mit Hilfe von Modellrechnungen einen Tilgungsplan für Dein Bauspardarlehen erstellen, bei dem Deine Wunschrate oder Sonderzahlungen mit einfließen. Außerdem sind sie Dir gerne beim Ausfüllen ggf. notwendiger Formulare behilflich. Im Gegensatz zu den oben genannten Bauspardarlehen werden Vorfinanzierungskredite oder Zwischenfinanzierungskredite nicht in Raten getilgt, sondern bei Zuteilung des zugrundeliegenden Bausparvertrages abgelöst. Maßgeblich hierbei ist also der Zeitpunkt der Zuteilung des Bausparvertrags. Wann diese erfolgt, erfährst Du unverbindlich bei Deiner Beraterin oder Deinem Berater vor Ort.

Der Zins- und Tilgungsbeitrag berechnet sich aus der Bausparsumme des zugeteilten Vertrages und der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsrate. Beispiel: Du hast einen Bausparvertrag in Höhe von 10.000 € im Tarif Classic S abgeschlossen. Dieser Vertrag wird zugeteilt und Du nimmst das Darlehen in Anspruch. Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag berechnet sich nun wie folgt: Bausparsumme 10.000 € x 6 Promille (Zins- und Tilgungsbeitrag für den Tarif Classic S) ergibt 60 € pro Monat. Die Bauspardarlehenshöhe hat also keinen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rate. Die vertraglich festgelegte Zins- und Tilgungsrate ist übrigens eine Mindestrate, das heißt, Du kannst auch höhere Monatsraten einzahlen oder Sonderzahlungen leisten.

Die Mindestansparung für die Zuteilung ist fast oder ganz erreicht; möglicherweise muss die "Bewertungszahl" (BWZ) noch steigen, damit der Vertrag tatsächlich in die Zuteilung kommt.

Hierbei handelt es sich um die Kombination der staatlichen Förderungen " Arbeitnehmersparzulage " und " Wohnungsbauprämie ".

Die Wohnungsbauprämie ist frühestens ein Jahr nach Beantragung im Auszug ausgewiesen. Zum Beispiel für 2022 im Auszug 2023, dieser kommt Anfang 2024. Eine Gutschrift erfolgt erst nach Ablauf der Bindefrist*. Grundsätzlich wird der WoP-Anspruch im rechten grau unterlegten Bereich ausgewiesen. Bei abgetreten Verträgen, zur Tilgung eines wohnwirtschaftlichen Darlehens, werden die Wohnungsbauprämien direkt gebucht anstatt festgesetzt, da durch das Darlehen bereits die Wohnwirtschaftlichkeit nachgewiesen ist. *Ab 2009 gilt für den Abruf der WoP die „ewige Zweckbindung“. Diese erfordert immer einen wohnwirtschaftlichen Nachweis für die Auszahlung der WoP. Bausparverträge die vor 2009 angelegt wurden, fallen auch unter die „ewige Zweckbindung“, wenn erst in 2009 der erste volle Regelsparbeitrag (inkl. Abschlussgebühr) eingezahlt wurde.

Bei Bausparverträgen mit Bonus wird dieser inkl. der Entwicklung im Vorjahr im grau unterlegten Bereich auf der rechten Seite des Jakos ausgewiesen. Achtung: Der Bonus wird auf einem separaten Konto geführt und erst bei Auszahlung dem Guthaben zugebucht. Ob der Bonus dem Zinseszinseffekt unterliegt, ist abhängig vom Tarif.

Bereithaltungszinsen fallen erst an, wenn der Darlehensanspruch länger als 6 Monate besteht. Du wirst vor Ende der kostenfreien Verfügbarkeit des Darlehensanspruches schriftlich über die Kosten informiert, solltest Du das Darlehen weiter auf Abruf belassen. Um in diesem Zusammenhang Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll sich rechtzeitig mit seiner Beraterin oder seinem Berater vor Ort in Verbindung zu setzen.

Seit dem Steuerjahr 2017 erfolgt eine elektronische vL-Meldung an das Finanzamt. Hierfür musst Du uns einmalig beauftragen . Als Nachweis der Meldung erhältst Du nach dem 28.02. eine "Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung".

Die Buchung des Betrages erfolgte wahrscheinlich im neuen Jahr, der Jahreskontoauszug zeigt allerdings nur Buchungen im alten Jahr. Gültigkeit für WoP und Riester-Zulage: Bei Einreichung eines Beleges für die Überweisung im alten Jahr erfolgt eine Änderung der Gültigkeit des Betrages ins alte Jahr („Abflussprinzip“). Gültigkeit für "Bonus": Für den Bonus werden alle Einzahlungen für das Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie bei uns gutgeschrieben wurden („Zuflussprinzip“).

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine "Einzahlungsbegrenzung" bei Hochzinstarifen (Verzinsung > 2 %, sowie Bonustarife mit Ausnahme der Young-Tarife). Du kannst 1.200 EUR pro Konto einzahlen, bei höherer Regelbesparung entsprechend mehr. Der Betrag ist auch in einer Summe am Jahresbeginn einzahlbar, danach ist für dieses Jahr das Konto für weitere Einzahlungen gesperrt.

Jahreskontoauszug - Riester

Die Zulage wird durch die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)" bewilligt und an uns überwiesen. Auskünfte rund um das Thema der Zulagenbeantragung gibt die Zulagenstelle der LBS unter der Rufnummer Tel. 0361/217-6996.

Dies kann eine Vielzahl von Gründen haben. Bitte wende Dich zur Klärung Deiner Fragen an die Zulagenstelle der LBS unter 0361/217-6996.

Anbieternummer: 0811118033 Zertifizierungsnummer (unterschiedlich nach Tarifgeneration): - Tarif FR (2008): 04431 - Tarife FR (2010) und SR (2010): 04870 - Tarif FR (2012): 04870 - Tarife FR (2014) und R (2015): 05905 - Tarife MR, LR, XLR: 00636

Jahreskontoauszug - Abgeltungssteuer

Freistellungsaufträge, die erst im Folgejahr eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückzufordern.

Hier muss geprüft werden, wann der Freistellungsauftrag eingegangen ist und ob dieser noch im alten Jahr bearbeitet wurde. Wurde ein Freistellungsauftrag rechtzeitig gestellt, aber im System nicht berücksichtigt, ist eine nachträgliche Korrektur bis zum Ende der Widerrufsfrist zum Jako möglich. Wende dich hierzu bitte an unser ServiceCenter.

Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: - Du hast einen Bonustarif: Der Bonus wird zwar auf einem Unterkonto zum Bausparvertrag geführt, wird aber jährlich versteuert, so dass die Steuerlast bei Auszahlung überschaubar bleibt. Der Bonus muss natürlich auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden, ist jedoch im Jako nur im grau unterlegten Bereich zu finden. - Du hattest eine unterjährige Auszahlung eines zweiten Vertrages: Wurde im Steuerjahr ein Vertrag an Dich ausgezahlt, sind für diesen auch noch Zinsen u. ggf. Bonus angefallen, welche auf der Steuerbescheinigung mit ausgewiesen werden müssen.

Eine NV-Bescheinigung kann immer nur für das laufende Jahr berücksichtigt werden und muss zwingend bis zum 31.12. des freizustellenden Jahres eingereicht werden.

Hier muss geprüft werden, wann die NV-Bescheinigung eingegangen ist und ob sie noch im alten Jahr bearbeitet wurde. Wurde eine NV-Bescheinigung rechtzeitig eingereicht, aber im System nicht berücksichtigt, ist eine nachträgliche Korrektur bis zum Ende der Widerrufsfrist zum Jako möglich. Wende Dich hierzu bitte an unser ServiceCenter.