Mit der Verwendung des digitalen Finanzberichts gehen Sie einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung Ihrer Finanzprozesse. Nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Verfahrens zur schnellen und sicheren Übertragung der Jahresabschlüsse und wirtschaftlichen Unterlagen Ihres Unternehmens.
Banken und Sparkassen müssen sich über die wirtschaftliche Situation ihrer Kreditnehmer informiert halten (§ 18 KWG). Für die Bonitätsprüfung müssen Jahresabschlüsse erfasst und analysiert werden. Das geschieht IT-gestützt.
Ach für die Übertragung der Abschlüsse steht ein fortschrittliches, digitalisiertes Verfahren zur Verfügung: der digitale Finanzbericht (DiFin). Aufgrund der Anforderungen der Finanzämter, Jahresabschlüsse seit 2013 nur noch als elektronische Steuerbilanz im Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) einzureichen, verfügen Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über die technischen Voraussetzungen, die Jahresabschlüsse elektronisch nach einheitlichem Datenübertragungsstandard zu übermitteln. Sie können daher einfach die vorhandenen Lösungen nutzen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage des digitalen Finanzberichts: https://digitaler-finanzbericht.de
Bei der LBS Süd ist für die Kundengruppe bilanzierende Unternehmen die digitale Übermittlung wirtschaftlicher Unterlagen (z. B. Bilanz, GuV, BWA) per DiFin möglich.
Da bei der Jahresabschlussanalyse Ihre übertragenen Daten direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können, profitieren Sie von einem deutlich effizienteren Prozess:
1) Ihre Kreditanfragen können wir für Sie in einer kürzeren Bearbeitungszeit erledigen.
2) Bei der jährlichen Einreichung von Unterlagen zur Offenlegung oder zum Rating werden Sie entlastet, da die Daten durch digitale Übertragung direkt von Ihrer Steuerkanzlei übermittelt werden.
Die Einreichung Ihres Jahresabschlusses ist einfach, sicher und transparent. Es sind nur wenige Schritte erforderlich, um den digitalen Finanzbericht an Ihre LBS zu übermitteln:
1) Unterzeichnen Sie die „Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung“ (TVE) und reichen diese an uns zurück. Wichtig: Wenn Sie für mehrere Unternehmen den digitalen Finanzbericht nutzen möchten, ist für jedes Unternehmen eine gesonderte TVE zu unterzeichnen.
2) Legen Sie die Informationsunterlage „DiFin: Informationen für den wirtschaftlichen Berater“ bei Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vor, um mit ihm eine Vereinbarung zur digitalen Übermittlung Ihrer Abschlussdaten an die LBS zu treffen.
Sowohl die Vereinbarung mit der LBS als auch mit dem Steuerberater müssen nur einmalig geschlossen werden und gelten bis auf Weiteres.
Bei Rückfragen zu den Formularen und zur Einreichung unterstützt Sie gerne Ihre Beratungsstelle vor Ort.