Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen haben für die LBS Süd zur Erfüllung einer erfolgreichen Compliance-Kultur oberste Priorität.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wir darauf angewiesen, dass mögliche Rechtsverstöße und Fehlverhalten gemeldet werden. Durch die Meldung von Verstößen ist eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung von Rechtsverstößen möglich, um Schaden von der LBS Süd, deren Beschäftigten, Geschäftspartnern* und Kunden abzuwenden.
• die Unabhängigkeit unserer internen Meldestelle
• die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen sicherzustellen
• den Grundsatz des fairen Verfahrens zu gewährleisten
Hinweisgebende Personen haben insbesondere durch die Abgabe einer Meldung oder eines Hinweises keine Repressalien oder Benachteiligungen zu befürchten, soweit keine missbräuchliche Nutzung der Hinweisgebermeldestelle durch falsche oder grob fahrlässige Meldungen vorliegt.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
Der Vorstand
der LBS Süd
Die fünf Vorstandsmitglieder der LBS Landesbausparkasse Süd stellen sich vor
Dein Kontakt
zur LBS Süd
Hier findest du uns