Das LkSG verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab dem 01.01.2023 ab einer Beschäftigtenanzahl von mindestens 3.000 Mitarbeitenden und ab dem 01.01.2024 für Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden auf Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.
Die LBS Süd unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher an dieser Stelle die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese online zukommen zu lassen.
Nutzen Sie dazu diese E-Mailadresse:
menschenrechte@lbs-sued.de
Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitten der Verfahrensordnung.
Grundsatzerklärung der LBS Landesbausparkasse Süd zu unserer Verantwortung für Menschenrechte und der Umwelt in unseren Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich.
Der Vorstand
der LBS Süd
Die fünf Vorstandsmitglieder der LBS Landesbausparkasse Süd stellen sich vor
Berichte
der LBS Süd
Geschäfts- und Offenlegungsberichte sowie nichtfinanzielle Erklärungen der letzten Jahre
Die Stiftungen der LBS Süd
Über die beiden Stiftungen "Bauen und Wohnen" und "Umwelt und Wohnen"
Über die ARGE
Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen